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Karl Diller
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Frage von Hans S. •

Frage an Karl Diller von Hans S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber, armer Herr Diller

Ihre Aussagen zur angeblichen Fraktionsdisziplin gehen weit an der Verfassung vorbei. Sind Sie wirklich der Meinung, dass Sie mit dem Eintritt in die Fraktion sich blind unterworfen haben und die angeblich dort festgelegten "Regeln", "wie die Meinungsbildung zu erfolgen hat"? Verzichten Sie ernsthaft für die gesamte Legislaturperiode darauf, sich eine eigene Meinung zu bilden? Wieso sollte man dann jemanden wie Sie noch wählen, wieso sollte sich im Wahlkreis jemand mit Ihnen unterhalten, wenn Sie doch ohnedies von der Ihnen stets zustehenden Freiheit der Gewissenentscheidung (vgl. eindeutig Art. 38 GG!) keinerlei Gebrauch machen wollen?

Wo sehen Sie die Unterschiede zwischen einem derart unterwürfigen Abgeordnetenverhalten wie dem Ihren und dem Verhalten eines Abgeordneten in der Volkskammer der DDR?

Oder ist es nicht vielmehr so, dass Sie sehr genau wissen, dass es FALSCH ist, dass die Fraktion Ihnen die Stimmabgabe diktieren kann, Sie einfach nur nicht zugeben wollten, dass Sie um der eigenen innerparteilichen Karriere willen nicht "aufmucken" wollen? Dennoch halte ich es für gefährlich, wenn Sie zu einer Frage, die nichts mit Ihrer Meinung zu tun hat, sondern im Kern eindeutig geklärte verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, derartig unrichtige Antworten geben, nur um nicht ehrlich Ihre wahren Motive offenlegen zu müssen. Was in Ihrer Fraktionsgeschäftsordnung steht, weiss ich nicht. Aber dass SIe dadurch KEINESFALLS Ihre Stimme gebunden haben, das ist ohne jeden Zweifel. In dieser Frage sollten (mit Verlaub) Ihre Wähler nicht länger anlügen oder für dumm verkaufen wollen. Auf diese Weise gewinnt man bestimmt keine Wahlen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

leider ist Ihr Brief stil- und niveaulos. Eine Antwort in der Sache erübrigt sich damit.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller, MdB