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Frage von Thomas N. •

Frage an Karl Diller von Thomas N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Diller,

auf abgeordnetenwatch.de haben Sie in Ihrer Antwort vom 20.06.2007 das Abstimmungsverhalten der SPD bezüglich des Antrages der Linken zum Thema Mindestlohn wie folgt begründet:

"Damit die Arbeit verläßlich betrieben werden kann, schließen Koalitionspartner stets aus, sich untreu zu werden, indem sie mit wechselnden Mehrheiten abstimmen."

Jetzt meine Frage: Ist denn eine solche Vereinbarung nicht von vorne herein unwirksam, da die Bundestagsabgeordneten nach Art. 38 (1) GG "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind?

Haben die SPD-Abgeordneten also mehrheitlich gegen das Grundgesetz verstoßen?
Könnte die besagte Abstimmung demnach nicht sogar vor Gericht angefechtet werden?
Oder tragen die Abgeordneten "zwei Gewissen" mit sich herum: Das der Koalitionszwänge und das der eigenen Meinung, so dass der Paragraph im GG quasi umgangen wird?

Eine Regierungsbeteiligung der SPD ist für mich genauso wünschenswert wie für Sie sicher auch! Aber wenn der Preis dafür ist, seine eigenen Prinzipien und sozialdemokratischen Grundsätze zu opfern, dann steht hier - auch langfristig - eine ganze Menge mehr auf dem Spiel als der Bruch der Koalition.

Mit sozialen Grüßen
Thomas Nickels

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nickels,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. August 2007.

Meine Antwort ist NEIN, denn die Bundestagsabgeordneten der SPD haben sich zu Beginn dieser Wahlperiode freiwillig zu einer Fraktion zusammengeschlossen und sich dazu eine Geschäftsordnung gegeben. In ihr ist geregelt, wie die Meinungsbildung zu erfolgen hat, wie Minderheitsmeinungen durch die Fraktionssprecher im Plenum vorgetragen werden können und in welchen Fällen abweichende Voten im Plenum möglich sind. Das Verfahren wurde 1992 in einer Anlage zur Geschäftsordnung eigens noch einmal schriftlich festgehalten. Geschäftsordnung und Anlage wurden zu Beginn dieser Wahlperiode von allen Mitgliedern der Bundestagsfraktion einvernehmlich beschlossen.

Ihre Vermutungen gehen daher fehl.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller, MdB