Frage an Karl Diller von Angelika S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Diller,
es geht um die Abgeltungssteuer und um die angekoppelte Kirchensteuer.
Wann beenden die Banken den Kirchensteuerabzug im Falle eines Kirchenaustritts?
Wird auch nach dem Kirchenaustritt von den Banken noch Kirchensteuer abgezogen?
In Abgeordnetenwatch wurde der Berliner Abgeordnete Wolfgang Wieland von Frau Hendelmeier gefragt:
Wenn zu Unrecht von der Bank Kirchensteuer abgezogen wurde: Wie können sich die Betroffenen dagegen wehren?
Am 31.5.07 gab es folgende Antwort:
Hier hat die große Koalition sogar noch weitere Erschwernisse für die Steuerpflichtigen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen. So wurde die ursprünglich vorgesehene Erstattung durch die Religionsgemeinschaft wieder gestrichen. Wer zuviel oder falsch Kirchensteuer gezahlt hat, muss nun doch wieder eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Besonders in diesen Fällen wird es für die Bürgerinnen und Bürger sogar deutlich komplizierter, denn die sehr nützlichen Ausfüllhilfen für die Steuererklärung von Kapitaleinkünften (Jahresbescheinigungen der Banken) sind von der großen Koalition ebenfalls gestrichen worden. Diese weiteren Erschwernisse, wie auch der Gesetzentwurf selbst, sind von den Grünen im Finanzausschuss klar abgelehnt worden!
Meine Fragen:
Ist diese Auskunft zutreffend?
Wie sollen die Steuerpflichtigen ohne Bescheinigung der Bank die Steuererklärung ausfüllen können?
Wird hier eine Gruppe diskriminiert?
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Scheer
Sehr geehrte Frau Scheer,
in meiner Urlaubszeit ist eine ganze Menge Post eingetroffen, so dass ich in der Abarbeitung leider erst heute dazu komme, Ihre Frage zu beantworten.
Als Kirchensteuerpflichtige haben Sie vom Veranlagungszeitraum 2009 an ein Wahlrecht. Sie können bei Ihrer Bank den Antrag stellen, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge einzubehalten und abzuführen. Sie können aber auch stattdessen die Kirchensteuer durch das Finanzamt veranlagen lassen.
Erst mit dem Aufbau einer gesonderten Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern - voraussichtlich ab dem Jahr 2011 - sollen die Kreditinstitute die Kirchensteuer wie die Einkommensteuer auf Kapitalerträge in der Form des Quellensteuerabzugs erheben.
Bezüglich Ihrer Fragen heißt dies:
Der Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge erfolgt durch Ihre Bank aufgrund Ihres Antrags. Den Antrag können Sie für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf ist lediglich für die Vergangenheit ausgeschlossen. Treten Sie danach mitten in einem Jahr aus der Kirche aus, können Sie für die Zukunft den Abzug der Kirchensteuer durch Widerruf vom Zeitpunkt des Austritts an beenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller, MdB