Frage an Karl Diller von Arne P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Diller,
im Jahr 2006 ist das Programm der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ausgelaufen. Vorrangiges Ziel war es, Zwangsarbeiter zu entschädigen. Im Jahr 2001 gab das BMF, als Sie dort PSt waren, ein Gutachten bei Prof. Tomuschat in Auftrag, um zu klären, ob die etwa 600.000 italienischen Militärinternierten (IMI), die nach dem 8.9.1943 nach Deutschland verschleppt wurden bezugsberechtigt sind. Kernfrage, war, ob ihr Kriegsgefangenenstatus auch nach der Überführung ins "Zivilarbeiterverhältnis" erhalten blieb und sie somit nicht bezugsberechtigt wären. Tomuschat stellt als Fazit fest, dass die IMI den Kriegsgefangenenstatus rechtlich nie verloren haben, auch wenn sie faktisch nicht so behandelt wurden. Die Entschädigungsanträge von ca. 100.000 Überlebenden IMI wurden daraufhin abgelehnt.
Ich bitte Sie, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Tomuschat argumentiert, dass auf die Vergabe von Entschädigungen in der Stiftung kein Rechtsanspruch bestehe und der Wille des Gesetzgebers maßgeblich sei. Er unterschlägt in seinem Gutachten jedoch, dass der Innenausschuss die Entschädigung auch unter den Bedingungen der IMI ausdrücklich gewünscht hat:
„Soweit die von diesem Gesetz genannten Kriterien der Deportation und des Einsatzes zur Zwangsarbeit unter Haftbedingungen erfüllt sind, haben auch Kriegsgefangene, die zwangsweise unter dem NS-Regime in den Zivilstatus überführt worden sind, einen Anspruch nach diesem Gesetz.“ Innenausschusss, Begr. Ges.entwurf, 30.6.2000
2. Halten sie es für gerechtfertigt, sich in einer moralisch und politisch so sensiblen Frage lediglich auf ein Gutachten zu beziehen, dass lediglich völkerrechtsspezifische Gesichtspunkte.
3. Warum konnte man sich mit Polen, dessen Staatsbürger sich in einer den IMI vergleichabaren Situation befanden auf ein bilaterales Abkommen einigen, mit Italien aber nicht?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
A.Pannen
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Die Antwort auf die Fragen wurden Herrn Arne Pannen persönlich zugeleitet."
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller, MdB