Frage von Richard G. •

Sehr geehrter Herr Bär, wie wollen die Grünen garantieren, dass im folgenden Szenario die Schiedsgerichte in CETA nicht Schadensersatz in Mrd.-Euro-Höhe gegen die BRD verhängen?

Im aktuellen CETA-Entwurf sind nun Schiedsgerichtsklagen gegen „berechtigte politischen Ziele“ ausgenommen. Im Hinblick auf die Debatte um Fracking könnte doch aber folgendes :
Wenn in der BRD Fracking für temporäre Versorgungssicherheit zugelassen wird, wollen evtl. auch US-/kanadische Firmen bei uns Fracking betreiben bzw. sich beteiligen. Wenn wir in 2 Jahren Fracking wieder stoppen (weil der Ukraine-Krieg vorbei ist oder endlich regenerative Energieerzeugung entbürokratisiert wurde und kein teures Gas mehr für Stromerzeugung gebraucht wird), würde es schwierig zu erklären, dass wir aus dem "berechtigten politischen Ziel" Versorgungssicherheit wieder aussteigen, weil wir Rücksicht auf das "berechtigte politische Ziel" Umweltschutz nehmen wollen, obgleich es kaum leistbar ist, neuen Frackingmethoden lückenlos Umweltschädigungen in ausreichend erheblichen Ausmaß nachzuweisen. Schiedsgerichte könnten wegen Beliebigkeit des Interessenaustausches Schadensersatz in Mrd.€-Höhe zustimmen.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich habe gegen die Ratifizierung von CETA gestimmt, weil ich Ihre Bedenken teile. Ich werde auch weiterhin dafür kämpfen, dass wir nicht noch ein solches Abkommen abschließen. Glücklicherweise haben wir es geschafft aus dem sogenannten Energiecharta-Vertrag auszusteigen, auf Grundlage dessen es auch bereits zu solchen von Schiedsgerichtsklagen gekommen war. 

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