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Frage von Otto B. •

Frage an Karl Bär von Otto B. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Bär,

bei der Mütterrente werden bis zum Stichjahr 1992 3 Jahre und danach 2 Jahre angerechnet. Warum wurde der Stichtag auf 1992 gelegt, obwohl das Gesetz das einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr und das als Begleitmaßnahme zum § 218 im Schwangeren- und Familienhilfegesetz beschlossen worden war, um Familien, insbesondere Frauen, in der Erziehung von Kindern zu entlasten und so die Bereitschaft zum Austragen eines Kindes zu stärken und Abtreibungen zu verhindern, 1996 in Kraft trat? Gerade Bayern in der Fläche hinkte sogar diesem Anspruch noch mehr als 10 Jahre hinterher. Für eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Profit, der durch die Kindererziehung erbrachten Leistung und Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, wäre genug Geld vorhanden. Es dürften halt nur Versicherungsleistungen aus Beiträgen bezahlt werden und Leistungen aus politischen Erwägungen aus Steuermitteln bezahlt werden. Sehen Sie hierzu auch den Beitrag:
"In: Otto, Hans-Uwe / Thiersch, Hans (Hg.): Handbuch Sozialarbeit Sozialpädagogik. Neuwied 2001, S. 964-984" unter www.uni-Kassel.de

Freundliche Grüße
O. B.

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