Frage an Karin Strenz von Susanne K. bezüglich Jugend
Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema. Frühkindliche Bildung prägt die Kindesentwicklung und gesellschaftliche Zukunft. Auch in der Kindertagespflege ist ein deutlicher Rückgang der Fachkräfte spürbar. Das liegt unter anderem an den schlechten Rahmenbedingungen und viel zu geringer Vergütung. 2015 waren es noch 1327 Kindertagespflegepersonen in MV, 2016 nur noch 1249. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig, die Vergütung wird aber von den Jugendämtern / Ausschüssen festgelegt. Deutschlandweit steht MV an unterster Stelle bei der Vergütung, Altersarmut ist vorprogrammiert. Gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsregelungen gibt es kaum bis gar nicht. Gleiches gilt für Bundesförderprogramme incl. Kindertagespflege. Wie möchten Sie die Kindertagespflege, Eltern und deren Kinder zukünftig unterstützen, um dem SGB VIII, § 5 gerecht zu werden?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Situation in der Kindertagespflege und unserer Unterstützung von Eltern und ihren Kindern.
Als CDU und CSU ist uns die in SGB VIII, § 5 beschriebene Wahlfreiheit der Eltern, im Hinblick auf einen Erziehungs- und Betreuungsplatz für ihre Kinder, sehr wichtig. Betreuungsmöglichkeiten müssen dort, wo sie gewünscht oder notwendig sind, auch tatsächlich vorhanden sein. Unter der Regierungsverantwortung meiner Partei haben wir in den vergangenen Jahren bereits einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eingeführt. Dadurch sind viele tausend Betreuungsplätze und damit verbunden auch Arbeitsplätze neu entstanden.
Gerade berufstätige Eltern sind auf ein gut ausgebautes Netz von Betreuungseinrichtungen und gut ausgebildete und vergütete, liebevolle Erzieherinnen und Erzieher sowie Kindertagespflegepersonen angewiesen. Deshalb haben wir vom Bund seit 2007 rund acht Milliarden Euro in den Ausbau und in die Betriebskosten der Betreuungseinrichtungen investiert, obwohl es die Aufgabe von Bundesländern und Kommunen ist, sich um die Planung und Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen zu kümmern. Es sollte daher auch im Interesse der unterschiedlichen Bundesländer sein, im Wettbewerb um die besten Rahmenbedingungen für Erzieher, für gute strukturelle Bedingungen, auch in puncto Vergütung und Altersvorsorge zu sorgen.
In Zukunft wird Mecklenburg-Vorpommern durch die Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleiches zusätzlich 350 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Hiervon werden zum einen Schulen in unserem Bundesland profitieren, zum anderen aber auch Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und die in diesem Bereich Beschäftigten.
Aktuell stellt der Bund zudem noch einmal über eine Milliarde Euro zum Ausbau von Kitas und der Kindertagespflege in Deutschland zur Verfügung. Bis zum Jahr 2020 sollen damit rund 100.000 zusätzliche Plätze für alle Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Wir legen den Fokus dabei auf Ganztagesplätze. Damit verbunden ist für manche Einrichtungen eine notwendige Erweiterung ihres Angebotes: diese brauchen zum Beispiel Küchen für die Verpflegung, Schlafräume für die Mittagsruhe oder eine barrierefreie Ausstattung. Die Bundesregierung fördert zudem Unternehmen, die für die Kinder ihrer Mitarbeiter Betreuungsplätze anbieten.
Dies sind nur einige wenige Beispiele für unsere familienfreundliche Politik, mit der wir auch in Zukunft Familien weiter entlasten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Karin Strenz