Frage an Karin Strenz von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Strenz,
wie im Jahresbericht 2012 so mahnt der Wehrbeauftragte auch im aktuellen Jahresbericht 2013 (S.56) eine Korrektur der Versorgungsausgleichsregelungen für BerufssoldatIINen nach Scheidung an und stellt dar, dass Vorstöße des BMVg bislang an anderen Ressorts scheiterten. Die Regelungen benachteiligen BerufssoldatIINen auf Grund der ungünstigeren Berechnungsformeln im Vergleich zu "normalen" Beamten und Arbeitnehmern unverhältnismäßig und sorgen dafür, dass insbesondere bei den unteren Besoldungsgruppen ehemalige SoldatINNen in den Hartz IV-Bereich rutschen. Der Staat hält Leistungen ein, die definitiv nicht dem Ex-Partner zufliessen und begründet dieses mit dem Solidaritätsprinzip. Die Website http://www.versorgungsausgleich-soldaten.de/aktuelles-lesen/items/problem-versorgungsausgleich-verstehen.html?file=tl_files/versorgungsausgleich/downloads/infografik/Versorgungsausgleich-Infografik-2013-10-07-download.pdf stellt das Problem recht anschaulich dar. Den Leistungspflichtigen werden so Einkünfte im oberen 5-stelligen Bereich vorenthalten. Besonders hart sind ehemalige Angehörige der NVA betroffen.
Wie stehen Sie zu der Bewertung des Wehrbeauftragten und was werden Sie konkret unternehmen, um den Forderungen des Wehrbeauftragten Abhilfe zu schaffen?
Mit freundlichen Grüßen
Transfeld
Sehr geehrter Herr Transfeld,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und den Link. Als Mitglied des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag stehe ich in ständigem Kontakt zum Wehrbeauftragten. Gerade der Bereich der Versorgungsausgleichregelungen ist das Bohren dicker Bretter und bedarf der Abstimmung mit anderen Ressorts. Ich nehme Ihre Anregungen gerne auf.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Strenz