Frage an Karin Strenz von Jörg G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sind Neubürger in einer Gemeinde - Migranten, warum "Altbürgern " nicht gleichgestellt ? Die CDU -Ortsvorsitzende der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat im Internet Einwohner von Boltenhagen als -Neubürger- bezeichnet und darauf hingewiesen, was sie bereits als Altein- wohner schon alles Gute für die Gemeinde getan hat. Positives ist mir leider nicht soviel zu Ohren gekommen- - 560 T-EURO Verlust bei Papillon / min. 720 T-EURo Verlust bei Barrein / Verlust eines Strand- abschnittes wegen fehlenden Einspruchs, Betreibung einer illegalen Deponie lt.OZ u.a.m. Müssen wir als Neubürger nun einen Einbürgerungsantrag stellen oder sind wir Migranten und müssen uns noch einem Eignungstest unterziehen ? Welche Konsequenzen hat so eine öffentliche Meinung (CDU Boltenhagen) für eine Ortsvorsitzende ?
mfg J. Gniwotta
Sehr geehrter Herr Gniwotta,
jeder Bürger hat in Deutschland die gleichen Rechte. So natürlich auch in Mecklenburg-Vorpommern und in Boltenhagen. In unserer Landesverfassung steht:
§ 13
Begriff
(1) Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sind die in der Gemeinde wohnenden natürlichen Personen.
(2) Bürgerinnen und Bürger sind die zu den Gemeindevertretungswahlen wahlberechtigten Personen nach Absatz 1.
Somit sind Sie als Neubürger den Altbürgern selbstverständlich gleichgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Strenz