Frage an Karin Strenz von Matthias M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Strenz,
mit einiger Verwunderung sah ich dass Sie und alle CDU Politker aus unserem Bundesland dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage zugestimmt haben.
Deshalb habe ich diesbezüglich einige Fragen an Sie:
1. Der Schutz von elektronischen Presseerzeugnissen ist bereits in der Vergangenheit technisch völig ausreichend möglich (Depublikation, Passwortschutz, Robots.txt, no-follow, ...). Welchen zusätzlichen Nutzen sehen sie für Verlage durch das LSG?
2. Es herscht derzeit völlige Unklarheiten über viele Details des Verfahrens (automatische Erkennung soll wie geschehen? Gebürenhöhe? Länge von unkritischen Passagen?, ...), wordurch eine Abmahnwellen, wie etwa bei Tauschbörsen/Impressumspflicht/... nicht unwahrscheinlich wird. Wodurch ist Ihrer Meinung nach dieser Gefahr ausreichend vorgebeugt?
3. Diese Rechtsunsicherheit gilt insbesondere auch für alle ehrenamtlich betriebenen Portale (Blogs, ...) und crowdsourcing-Angebote, bei denen eine manuelle Prüfung der eingereichten Beiträge gar nicht möglich ist? Eine einfache Abgrenzung nur nach generierten Einkommen ist hier ja nicht möglich, da sich auch diese Angebote finanzieren müssen (Spenden, Werbung, ...), damit der Betreiber nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Weitere Problemfälle wären hier freie Suchmaschienen oder Link-Portale wie DMOZ.org.
4. Wie schätzen Sie selbst das Risiko ein, dass Deutschland einfach bei großen Plattformen "abgeklemmt" wird, bzw. das die Funktionalität dieser Platformen nachhaltig geschädigt wird (was bereits eintraf http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-onlinedienste-reagieren-auf-irrsinniges-gesetz-1303-97950.html )?
5. Sehen Sie dabei keine Gefahr für das "Inter"net selbst, da dieses auf Artikel und der unkomplizierten Verlinkung besteht?
6. Welche konkreten Gründe überwogen in Ihren Augen all diese Gefahren?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Meißer
Sehr geehrter Herr Meißer,
das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll einen Beitrag zum Erhalt der Pressevielfalt leisten. Verlage dürfen gegenüber Suchmaschinen und Newsaggregatoren ihre Rechte geltend machen, im Sinne der Informationsfreiheit bleibe Zitate und Links frei. Wir gehen davon aus, damit einen wichtigen Schritt zur Sicherung des Qualitätsjournalismus gemacht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Strenz