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Frage von Ullrich W. •

Frage an Karin Strenz von Ullrich W. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Strenz,

in welcher Form setzen Sie sich für die Rentenanpassung OST / WEST ein?

Mit freundlichen Grüßen

U.Weinelt

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Sehr geehrter Herr Weinelt,

Mitte März 2013 wurden die Zahlen zur Rentenanpassung bekannt gegeben. Demnach steigt die gesetzliche Rente zum 01. Juli 2013 in den alten Bundesländern um 0,25 % und in den neuen Bundesländern um 3,29 %. Die Rente folgt den Löhnen und Gehältern. Steigen die Löhne, steigen ein Jahr später auch die Renten. *Sinken die Löhne, müssten auch die Renten sinken.* Dies haben wir mit der 2009 eingeführten *Rentengarantie* verhindert. Wegen der eingebrochenen Löhne hätten die Renten in der Krise eigentlich sinken müssen. Dies ist nicht geschehen. Nun müssen die Kosten für die Rentengarantie wieder erwirtschaftet werden, damit wir die junge Generation nicht über Gebühr belasten. Dies geschieht dadurch, dass die Rentensteigerungen geringer ausfallen, als die Lohnentwicklung dies hätte erwarten lassen. Diese Entscheidung trifft *nicht *die Bundesregierung oder das Parlament. Dazu gibt es eine - allerdings komplizierte - Rentenformel. Sie berücksichtigt das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern. Wir hätten auch die Formel ändern können und den Dämpfungsfaktor verschieben können. Das hätte das Problem in die Zukunft getragen. Ich halte das für falsch.

Zudem sind die Unterschiede dadurch zu erklären, dass die Löhne und Gehälter im Osten im vergangenen Jahr viel stärker als im Westen gestiegen sind. Damit steigt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern von 88,8 % auf 91,5 % des Wertes in den alten Ländern. Damit liegt er nach wie vor unter dem im Westen. Somit hat die Rentensteigerung noch einen weiteren positiven Effekt: Die Ost-West Rentenanpassung schreitet weiter voran.

Gerne empfehle ich Ihnen zum Thema "Rentengleichheit" meinen Brief aus Berlin 54. Diesen können Sie unter folgendem Link einsehen: http://strenz.de/mediapool/79/794308/data/Brief_aus_Berlin/Brief_aus_Berlin_Nr._54.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Karin Strenz

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Desweiteren möchte ich Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen:

Unser Rentensystem hat sich nach der Wiedervereinigung im Westen wie auch im Osten bewährt. Nur mit der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung war es möglich, die deutsche Einheit mit einer Eingliederung der ostdeutschen Alterssicherung in das deutsche Rechtssystem zu verbinden. Auf diese Eingliederung können wir sehr stolz sein. Sie gewährleistet ein stabiles und recht hohes Sicherungsniveau im vereinten Deutschland. Die Rente in ihrer heutigen Form trägt sehr erfolgreich dazu bei, dass Altersarmut heute kein großes Thema ist. Nur weniger als 2,6 % der Senioren sind ergänzend auf Grundsicherungsleistungen angewiesen.

Die unterschiedliche Vorgeschichte in Ost und West und das unterschiedliche Lohnniveau erforderten jedoch besondere Regelungen, die sich aus unserer Sicht ebenfalls grundsätzlich bewährt haben.

Dies spiegelt sich auch bei der Rentenanpassung wieder.

Wie die Renten anzupassen sind ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch geregelt, und zwar im sechsten Buch -zur gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI). Die dortigen Vorschriften, wie etwa die §§ 67-69, wurden zuletzt unter der rotgrünen Koalition sowie in der großen Koalition geändert. Die grundsätzlichen Regelungsmechanismen gibt es allerdings schon seit vielen Jahren und sie sorgen dafür, dass die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rente solide bleiben. An dieses geltende Recht war die Bundesregierung bei der Festlegung der Rentenanpassung 2013 gebunden.

Somit folgt die Rentenanpassung nicht einer willkürlichen politischen Entscheidung, sondern entsprechend der Lohnentwicklung und gemäß anderer Faktoren, wie etwa dem Verhältnis Beitragszahler/ Rentenempfänger.

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2013 in den alten Ländern um 0,25 Prozent und in den neuen Ländern um 3,29 Prozent. Der aktuelle Rentenwert steigt somit zum 1. Juli 2013 im Westen von gegenwärtig 28,07 Euro auf 28,14 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt demgegenüber zum 1. Juli 2013 von gegenwärtig 24,92 Euro um 3,29 Prozent auf 25,74 Euro. Der aktuelle Rentenwert entspricht einem Entgeltpunkt in der Rentenversicherung. Dieser spiegelt die Monatsrente für ein Jahr rentenversicherungsrechtlicher Beschäftigung mit Durchschnittslohn wieder.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der deutliche Unterschied bei der Rentenanpassung zwischen Ost und West zwei Gründe: Zum einen stiegen die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter 2011 im Vergleich zu 2010 im Osten deutlich stärker als im Westen. Zum anderen machen sich im Westen noch Abschläge infolge der Rentengarantie bemerkbar. Wegen der eingebrochenen Löhne hätten auch die Renten in der Krise eigentlich sinken müssen, was die 2009 eingeführte Rentengarantie mit nachhaltigem Erfolg verhinderte. Im Gegenzug erhielt die junge Generation die Zusage, dass die Kosten der Rentengarantie in den Folgejahren bei den späteren Rentenanpassungen schrittweise wieder ausgeglichen würden. Dieser Prozess ist im Osten bereits abgeschlossen, weil dort die Rentengarantie weniger stark in Anspruch genommen wurde als im Westen, wo massive Exporteinbrüche auf die Löhne drückten.

*Unterschiedliche Lohnentwicklung*

Die Lohnentwicklung ist nun nach der Krise wieder sehr erfreulich, aber es gibt in West und Ost größere Unterschiede, die sich auf die Rentenanpassung auswirken: So beträgt die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung 1,50 Prozent in den alten Ländern und 4,32 Prozent in den neuen Ländern.

*Nachhaltigkeitsfaktor*

Neben der Lohnentwicklung ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Anpassungsformel relevant, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassung überträgt. Dies trägt zu einer generationengerechten und demografiefesten Ausgestaltung der Rente bei. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 0,72 Prozentpunkten anpassungsdämpfend.

*Riester-Faktor*

Auch der sogenannte Faktor „Altersvorsorgeaufwendungen“ geht in die Rentenanpassung ein. Er soll die Belastungen der Beschäftigten und Beitragszahler beim Aufbau ihrer zusätzlichen Alters vorsorge ausgleichen. Dieser Faktor wirkt sich dieses Jahr mit 0,26 Prozentpunkten dämpfend auf die Anpassung aus. Diese Wirkung setzt sich zusammen aus einer Dämpfung von rund 0,65 Prozentpunkten aus der nächsten Stufe der sogenannten „Riester-Treppe“ und einer Anpassungssteigerung von rund 0,39 Prozentpunkten durch die Beitragssatzsenkung zum 1. Januar 2012. Letzteres ist vielen nicht bekannt: dass der Beitragssatz auf 18,9% gesunken ist wirkt sich positiv auf die Rentenanpassung aus.

*Ausgleich der Rentengarantie*

Aus der Lohnentwicklung und den vorgenannten Faktoren ergibt sich rechnerisch eine Rentenanpassung von 0,50 Prozent im Westen und von 3,29 Prozent im Osten. Wie bereits beschrieben wirkt in diesem Jahr im Westen zusätzlich der Ausgleichsbedarf aus der Rentengarantie von 2009/2010, der bereits im Osten vollständig abgebaut ist. Der Ausgleichsbedarf beträgt im Westen dagegen derzeit noch 0,71 Prozent. Er muss also dort, wie im Osten schon geschehen, weiter abgebaut werden. Hierzu wird die rein rechnerisch mögliche positive Rentenanpassung halbiert. Die Rentenanpassung West beträgt daher 0,25 Prozent. Der verbleibende Ausgleichsbedarf im Westen verringert sich dementsprechend auf 0,46 Prozent.

Der Abbau des Ausgleichsbedarfs auch im Westen und die dort damit verbundene geringere Rentenanpassung sind im Sinne der Generationengerechtigkeit unerlässlich. Denn während die Rentnerinnen und Rentner in Ost und West auf stabile Renten vertrauen konnten, mussten die Beitragszahler als Arbeitnehmer vielfach durch Kurzarbeit, Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld, teilweise auch durch Arbeitslosigkeit zum Teil sehr empfindliche Einkommenseinbußen verkraften. Wir haben den Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang versprochen, dass die Kosten für die Rentengarantie dämpfend auf künftige Rentenanpassungen wirken, bis der Ausgleichbedarf abgeschmolzen ist.

*Rentenangleichung*

Die Rentenanpassung zeigt klar: Der Osten holt auf. Der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern steigt von 88,8 Prozent auf 91,5 Prozent des Wertes in den alten Ländern. Die Angleichung der Renten in Ost und West kommt damit einen wichtigen Schritt voran. Das ist nicht zu kritisieren, sondern zu begrüßen.

Die Entwicklung zeigt auch, dass der Gesetzgeber gut beraten ist, nicht vorschnell künstlich in die Rentenformel einzugreifen, um ein einheitliches Rentenrecht zu schaffen.Denn unterm Strich gleicht für den Osten die stärkere Rentenanpassung ebenso wie eine zusätzliche Hochwertung noch bestehende Nachteile beim Lohnniveau aus. Denn noch herrscht bei den meisten Berufen keine Lohngleichheit in Ost und West. Hinzu kommen noch eine höhere Arbeitslosigkeit sowie größere demografische Verwerfungen im Osten. Westrentner besitzen häufiger als Ostrentner zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten und Vermögen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass voraussichtlich bis Ende des Jahrzehnts, also etwa 2019, die Lebensverhältnisse in Ost und West angeglichen sein werden. Es steht zu erwarten, dass dieser Aufholprozess nicht nur bei den Löhnen, sondern auch bei den Renten voranschreiten wird. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, können wir auch das Rentensystem in Ost und West anpassen.

*Fazit*

Wie Sie sehen, versteckt sich hinter der Rentenanpassungsformel eine sehr komplexe und festgelegte Berechnung verschiedenster Faktoren, die das Gesamtergebnis beeinflusst haben. Wie die Rentenanpassung konkret zum 1. Juli 2013 aussieht, ist keine aktuelle Entscheidung des deutschen Bundestags, sondern das Ergebnis von Mathematik auf der Basis der statistischen Daten und geltenden Rechts. Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass jeder der Faktoren seine Bedeutung und auch eine Berechtigung hat.

Unterm Strich ist unsere gesetzliche Rente damit zukunftsfest und generationengerecht ausgestattet. Die umlagefinanzierte Rente hat sich auch mit diesen Anpassungsmechanismen in der Krise wie in guten Zeiten über viele Jahrzehnte und gerade auch in den letzten Jahren und Monaten sehr bewährt, während viele unserer europäischen Nachbarn mit ihren Vorsorgesystemen größte Probleme haben. Das sollten wir nicht vergessen.

Natürlich kann ich Unmut über eine geringe Rentenanpassung bei steigenden Lebenshaltungskosten verstehen und versichere Ihnen, dass wir die weitere Entwicklung genau beobachten und weiteren Handlungsbedarf prüfen werden.

Ihre Karin Strenz