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Karin Strenz
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Frage von Michael S. •

Frage an Karin Strenz von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Strenz,

in der Tagesordnung des Bundestages für den 30.03.2012 (TOP 33 a+b) wurde eine Beratung über den Antrag zur Änderung des Art. 93 des Grundgesetztes eingeräumt, im Nachhinein aber wieder gestrichen.

Hierzu meine Fragen:
Inwiefern ist künftig seitens der Fraktionen eine Änderung des Art. 93 GG geplant ?

Was soll diese Änderung im Einzelnen umfassen ?

Soll mit der Änderung der Beschwerdeweg von Privatpersonen Richtung des BVerG eingeschränkt werden ?

Falls ja, was sind die Beweggründe hierzu ?

Ich freue mich auf eine Antwort hierzu.

Mit freundlichen Grüßen
M.S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 24.04.2012 wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Anbei füge ich Ihnen den Entwurf (PDF-DATEI) an.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Stambor
(Büro Karin Strenz)