Portrait von Karin Strenz
Karin Strenz
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karin Strenz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael B. •

Frage an Karin Strenz von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Frau Strenz,

Niemand will einer 7fachen Mutter die Ehrung unseres Bundespräsidenten zukommen lassen weil sie dem "RIng nationaler Frauen" angehört die der NPD nahe steht. Hier werden Bürger ausgegrenzt obwohl Art.3 Abs. 3 GG dieses verhindern soll.

http://www.n-tv.de/politik/Wulff-ehrt-radikale-Mutter-article2024466.html

Meine Frage dazu lautet wie folgt:

1. Gilt das GG noch für Deutschland oder wurde es bereits aufgehoben?
2. Wieso ist in diesem Fall Art.3 Abs. 3 des GG nicht gültig?

Zum anderen stelle ich mit Erschrecken fest das Sie in der Antwort auf die Frage des Herrn Timm vom 12.09.2010 auf das Bundesinnenministerium verweisen. Sie schreiben: "...dass sich der räumliche Geltungsbereich des Grundgesetze letztlich aus der Präambel ergebe."

Hierzu stelle ich fest, dass eine Präambel keinerlei Geltung in einem Gesetz hat. Zum anderen ergibt sich aus der Änderung des Art. 23 GG dass, dass Grundgesetz wirkungslos ist weil in jedem Gesetz der Geltungsbereich angegeben sein muß. Bitte beachten sie dazu:
http://www.widerstand-ist-recht.de/verfbeschw/grenzen.html

Sollte dennoch die Präambel Gültigkeit besitzen, stelle ich weiterhin fest, dass sie wirkungslos bleibt. Sie verweist auf Bundesländer die es zum Zeitpunkt des in Kraft treten des GG am 03.10.1990 noch gar nicht gab. Am 14.10.1990 wurden laut Verfassungsgesetz der DDR vom 14.08.1990 die “Länder” Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gegründet. Die “Wiedervereinigung” fand jedoch bereits am 03.10.1990 statt.

In der Präambel heißt es weiterhin "...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Die Verfassungsgebende Gewalt ist immer noch das Volk in einer Demokratie.
Das Volk hat aber nie das Grundgesetz als Verfassung legitimiert.

Fragen:
1. Kann ein Bundesland schon vor seiner Gründung einem Staat beitreten?
2. Wer ist die Verfassungsgebende Gewalt in einer Demokratie?
3. Welchen Geltungsbereich hat das GG?

Portrait von Karin Strenz
Antwort von
CDU

Lieber Herr Bolden,

ich bin keine Verfassungsrechtlerin, ich bin Verteidigungs- und Sportpolitikerin. Ich bitte Sie deshalb, dass Sie sich mit Fragen, für deren Beantwortung es eines abgeschlossenen Zweiten Staatsexamens der Juristerei bedarf, an jene wenden, die ein abgeschlossenes Zweites Staatsexamen der Juristerei haben.

Ich helfe Ihnen aber gern dabei, einen Ansprechpartner im Bundesinnenministerium zu finden, der sich Ihrer Fragen annimmt.

Beste Grüße

Ihre Karin Strenz