Frage an Karin Roth von Christian V. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Roth,
Männer werden in Deutschland im Gesundheitssystem massiv benachteiligt. Einige Punkte :
1. Die BzgA führt eine Frauengesundheitsdatenbank, eine Männergesundheitsdatenbank nicht.
2. Es gibt Frauengesundheitsberichte, Männergesundheitsberichte nicht.
3. Die gesetzliche Hautkrebs-Früherkennung beginnt bei Frauen mit dem 30., bei Männern aber erst mit dem 45. Lebensjahr, obwohl es in dieser Altersgruppe 30 bis 45 bei Männern etwa 50% mehr Hautkrebsneuerkrankungen als bei Frauen gibt.
4. Selbstbehauptungskurse ist für behinderte Frauen eine Kassenleistung, für behinderte Männer nicht.
Wie stehen Sie dazu ?
Sehr geehrter Herr Veres,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Männergesundheit vom 31.8.2005 danke ich Ihnen.
Auch künftig sollen die Geschlechterbelange in der Gesundheitsforschung, Gesundheitsvorsorge und -versorgung sowie in der Gesundheitsberichtserstattung in geeigneter Weise verstärkt umgesetzt werden. Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben dies in ihrem Antrag „Auf dem Weg in ein geschlechtergerechtes Deutschland – Gleichstellung geht alle an“ noch einmal deutlich gemacht.
Auch heute gibt es bereits speziell auf die Belange von Männern ausgerichtete Vorsorgeprogramme, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werde.
1. Für Männer ab 35 Jahre wird eine Früherkennung häufig auftretender Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) alle zwei Jahre angeboten.
2. Für Männer ab 45 Jahre besteht die Möglichkeit der jährlichen Krebs-Früherkennung (Prostatauntersuchung, Genitaluntersuchung, Hautuntersuchung).
3. Für Männer ab 50 bis 55 Jahre gibt es die Möglichkeit jährlich eine Dickdarm- und Rektumuntersuchung durchführen zu lassen.
4. Männer ab 55 Jahre können im Abstand von 10 Jahren zwei Darmspiegelungen vornehmen lassen.
Leider ist es in der Praxis jedoch beispielsweise so, dass nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom Jahre 2005 nur jeder fünfte Mann Früherkennungsuntersuchungen zur Krebsvorsorge in Anspruch nimmt, obwohl sie von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Hier muss neben der Prävention vor allem die gesundheitliche Aufklärung weiter verstärkt werden.
Dazu hat die Regierungskoalition ein Präventionsgesetz im Bundestag verabschiedet. In diesem Rahmen wird ausdrücklich die unterschiedliche Situation von Frauen und Männern sowie Jungen und Mädchen berücksichtigt, auf die mit spezifischen Angeboten der Prävention und Gesundheitsförderung zugegangen werden muss. Das Präventionsgesetz wurde von der Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen, wird jedoch zurzeit, obwohl nicht zustimmungspflichtig, von der Unionsmehrheit im Bundesrat blockiert.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Roth, MdB