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Frage von Joachim F. •

Frage an Karin Roth von Joachim F. bezüglich Gesundheit

Meine Frage zur Bürgerversicherung/Kopfpauschale:

Wie wird die Beitragszahlung für Ledige bzw. Familien geregelt und was hat das für Auswirkungen für die div. privaten Krankenkassen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freitag,

vielen Dank für Ihre Mail vom 27.8.2005.

Die Bürgerversicherung für alle wird unser Gesundheitssystem solidarischer, gerechter und auch volkswirtschaftlich vernünftiger machen.

In der Bürgerversicherung bleibt es bei dem Solidarprinzip. Jeder zahlt nach seiner Leistungsfähigkeit. Außerdem versichert die Bürgerversicherung alle Bürgerinnen und Bürger. Beamte werden ebenso versichert wie Selbständige, Politiker und alle Beschäftigten. Die Versicherungspflichtgrenze wird aufgehoben.

In Zukunft können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Krankenkasse als gesetzliche oder private frei wählen. Wer gesetzlich versichert ist, kann künftig zwischen den Bürgerversicherungsangeboten der gesetzlichen und der privaten Kassen wählen. Wer bereits einen privaten Versicherungsvertrag nach altem Muster hat, kann diesen behalten oder in ein Bürgerversicherungsangebot seiner Wahl wechseln. Wer neu krankenversichert wird, geht sofort in die Bürgerversicherung. Dabei wird nicht vorgeschrieben, ob das gesetzliche oder das private Bürgerversicherungsangebot gewählt wird. In der Bürgerversicherung sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert.

Zusätzlich werden wir einen so genannten Kontrahierungszwang einführen. Das heißt: jede Versicherung – ob gesetzliche oder privat – muss jeden ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Zur Gerechtigkeit gehört in Zukunft, dass das Aufkommen für das Gesundheitswesen nicht mehr nur aus Beiträgen aus Erwerbseinkommen erbracht wird. Mit dem Einbezug anderer Einkünfte, wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit stärken wir die Solidarität. Bisher wird das Gesundheitswesen über Löhne und Gehälter finanziert, die alleine die Last nicht mehr tragen können. Zukünftig werden Einkünfte wie Zinsen und Dividenden an Bedeutung gewinnen. Dadurch können die Beiträge für die große Mehrheit der Versicherten sinken. Das entlastet die Versicherten und steigert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.

Das Kopfpauschalenmodell der Union hingegen ist ungerecht, unbezahlbar und bricht mit dem Solidarprinzip. Es sieht vor, dass der Manager den gleichen Beitrag zahlt wie die Krankenschwester. Ein solches Modell lehnen wir ab.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Roth,MdB