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Karin Roth
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Frage von Thomas L. •

Frage an Karin Roth von Thomas L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Roth,

in welcher Form setzen Sie sich für die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung ein - Volksabstimmung wie in der Schweiz?

Gruß von den Fildern
Thomas Liebert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Liebert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte gleich zu Beginn deutlich machen: Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid. So steht es in unserem Wahlmanifest. Die SPD will mehr demokratische Beteiligungsrechte für alle Bürgerinnen und Bürger und mehr und effektivere direkte Mitbestimmung.

Die SPD ist die einzige Partei, die sich seit den 70er Jahren konsequent für mehr Demokratie eingesetzt hat. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitentscheiden, mitgestalten und mitverantworten. Deshalb haben wir mit unserem Koalitionspartner einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die hierfür erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für die erforderliche Änderung unseres Grundgesetzes scheiterte vor allem an der ablehnenden Haltung der Union. Aber, wir werden weiter dafür einstehen, dass mit Volksinitiativen, Volksbegehren, Volkentscheiden und Referenden den Bürgerinnen und Bürgern endlich mehr direkter Einfluss in unserer Demokratie gegeben wird. Dabei ist jedoch sicherlich unstrittig: Die parlamentarisch-repräsentative Demokratie des Grundgesetzes hat sich bewährt. Sie soll jedoch um direkte Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger ergänzt werden. Demokratie ist auf aktive, interessierte und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die Einführung der Möglichkeit von unmittelbarer Bürgerbeteiligung und -entscheidung ist geeignet, neues Engagement und Bereitschaft zu Mitverantwortung zu wecken. Das demokratische Bewusstsein wird dadurch gefestigt und belebt.

Das Verfahren der Volksgesetzgebung ist dreistufig auszugestalten: Dabei sollen Volksinitiative, Volksbegehren sowie Volksentscheid in das Grundgesetz eingefügt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern über die Teilnahme an Wahlen hinaus Möglichkeiten unmittelbarer Einflussnahme auf die politische Willensbildung und staatliche Entscheidungen einzuräumen. Diese Formen direkter Bürgerbeteiligung stellen das parlamentarisch- repräsentative System des Grundgesetzes nicht in Frage, sondern ergänzen es sinnvoll. Das Parlament bleibt für den Regelfall der Ort der politischen Auseinandersetzung, der Entscheidung und des Kompromisses. Das Volk als Träger der Staatsgewalt gewinnt aber einen effektiveren Einfluss auf deren Ausübung, indem es das Parlament dazu veranlassen kann, sich mit bestimmten Themen zu befassen, oder indem es selbst unmittelbare Sachentscheidungen trifft.

Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung führt aus meiner Sicht auch zur
Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Roth, MdB