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Frage von Eckhard B. •

Frage an Karin Roth von Eckhard B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Roth,

Bildung sei Ländersache, heißt es unisono. Der Bund mischt aber immer wieder mit.

1. Warum gibt man nicht dem Wunsch von 90% der Eltern, wenn ich richtig informiert bin, nach und vereinheitlicht die Bildung so weit wie möglich? Bildungsstandards reichen dazu nicht aus. Der Wettbewerb kann als Argument nicht herhalten, da ein Kind keine Möglichkeit hat, in eine Schule des Landes mit dem besseren Bildungssystem zu gehen; es hat aber deutliche Nachteile, wenn es mit seinen Eltern umzieht.

2. Warum werden Schulen nicht mit Landesmitteln etwa gleich ausgestattet? Dann hat eben eine Sindelfinger Schule während der Hochkonjunktur auch keine bessere Schule als Stuttgart, sondern alle haben vergleichbar gute Schulen, nach Frau Schavan: besser als jede Kreissparkasse vor Ort.

3. Warum gibt es für die Fächer, die viel Material anschaffen müssen, keine vom Land angestellten wirklichen Fachleute, die beim Geldausgeben im Hinblick auf nachhaltiges Sparen sehr wertvolle Dienste leisten könnten, nicht immer im Dienste der Geld verdienenden Firmen aber eines intakten Bildungswesens?

Vielen Dank
MfG
Eckhard Baumbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baumbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bildungsfinanzierung. Wie Sie richtig bemerken, ist Bildung in Deutschland in erster Linie Sache der Länder. Mit der Föderalismusreform wurde diese Zuständigkeit noch einmal untermauert. Der Bund ist daher verfassungsrechtlich gehalten, sich aus diesem Bereich herauszuhalten. Hier gilt das sogenannte Konnexitätsprinzip, also der Grundsatz, dass Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung bei derselben staatlichen Ebene liegen ("Wer bestellt, der bezahlt"). Im Grundgesetz ist diese Regelung in Art 104a GG verankert. Dort heißt es: "Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben."

Aus diesem Grund ist eine zentrale Durchsetzung einheitlicher Bildungsstandards für das gesamte Bundesgebiet verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Dennoch ist es wichtig, in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern. Dies ist Aufgabe der Kultusministerkonferenz (KMK), die durch Konsens und Kooperation versucht
- die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren,
- auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken,
- die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu befördern.

Die erforderliche Koordination erfolgt in der Regel durch Empfehlungen, Vereinbarungen bzw. Staatsabkommen.

Im Schulbereich sichert die Kultusministerkonferenz durch ihre Beschlüsse und Vereinbarungen die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit der schulischen Bildungsgänge und ihrer Abschlüsse. Dies gilt auch für die Lehrerbildung.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch auf eine Veröffentlichung der KMK vom 16.12.2004 hinweisen. Download: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Bildungsstandards-Konzeption-Entwicklung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Karin Roth, MdB