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Frage von Sebastian G. •

Frage an Karin Roth von Sebastian G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Roth,

Auf die Frage zur Bürgerversicherung haben Sie einige Punkte unter den Tisch fallen lassen, bei denen ich gerne noch einmal nachfragen wollte:

1. Das jetzige System der Krankenversicherung könnte durch den Kreis der neu hinzukommenden nur entlastet werden, wenn diese mehr einzahlen als Kosten verursachen. Es scheint nicht realistisch, dass diese Rechnung aufgehen kann, besonders wenn man sich die aktuelle Situation der Krankenkassen ansieht.

2. Die SPD will die Beitragsbemessungsgrenze nicht abschaffen oder verändern. Somit zahlt in Ihrem System auch der Manager bei Daimler einen proportional sehr geringen Beitrag. Bei der Gesundheitsprämie der CDU sollen meines Wissen nach die Zuschüsse für Geringverdiener (Die nur 7% Ihres Einkommens für die Gesundheitsprämie zahlen), aus dem Steuersystem finanziert werden, wodurch besagter Manager (selbst wenn er privat Krankenversichert ist) deutlich mehr zur Solidarität beiträgt als im System der SPD.

3. Die Hinzunahme weiterer Einkommensarten wird sich ja in Ihrem System aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze nur negativ für Leute mit geringerem Einkommen auswirken, da Großverdiener doch eh über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und somit andere Einkommensarten nicht mehr relevant sind. Dieses kommt mir nicht sehr sozial vor.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf meine Fragen eine Antwort geben könnten und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Wahlkampf.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Grau

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grau,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bürgerversicherung vom 2.9.2005.

Mit der solidarischen Bürgerversicherung stärken wir die Einnahmeseite im Gesundheitswesen indem wir an der paritätischen Finanzierung festhalten und zugleich zusätzliche Einkünfte zur Berechnung der Beiträge mit einbeziehen.

Mit den strukturellen Maßnahmen der Gesundheitsreform haben wir erreicht, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich sinken. Allein im 1. Halbjahr 2005 konnte hier ein Überschuss von rund 1 Mrd. Euro erzielt werden und die Nettoverschuldung der Krankenkassen zurückgeführt werden. Dies zeigt, dass die Erweiterung des Kreises der Beitragspflichtigen aufgrund der gestiegenen Effizienz des Gesundheitssystem nicht die von Ihnen befürchteten Konsequenzen haben wird.

Wir werden bei der Beitragsbemessungsgrenze bleiben. Dies ist möglich, da wir eine Umstellung von einem Ein-Säulen-Modell auf ein Zwei-Säulen-Modell vornehmen werden. Danach finanzieren künftig Erwerbseinkommen und Kapitaleinkommen aller Beitragspflichtigen nach deren individueller Leistungsfähigkeit zusammen die Bürgerversicherung. Die Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze ergibt im Übrigen sich aus der Sonderstellung des Sozialsystems. Es ist eben nicht eine Steuer, die zur Finanzierung der Krankenkassen dient, sondern ein von Versicherten für Versicherte gestaltetes System.

Die Kopfpauschale der Union ist hingegen sozial ungerecht, weil sich der Beitrag nicht nach dem persönlichen Einkommen richtet. Bankdirektor und Busfahrer zahlen das gleiche. Differenzen sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Mir kann jedoch bislang niemand erklären, warum es gerecht sein soll, dass die Allgemeinheit der Steuerzahler - die Krankenschwester oder die Kassiererin im Supermarkt - die Beitragssenkung für die Besserverdienenden bezahlen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Roth