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Frage von Inge R. •

Frage an Karin Pranghofer von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Pranghofer,

der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“

Wie werden Sie persönlich sich dafür einsetzen, dass die UN-Konvention auch in Bayern umgesetzt wird und somit eine Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform garantiert ist, damit auch Menschen, die keine „restverwertbare“ Arbeitsleistung erbringen können, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?

Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

nicht nur die UN- Konvention, sondern auch das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz - BayBG formuliert das Ziel, "das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei gilt der Grundsatz der ganzheitlichen Betreuung und Förderung. Den besonderen Bedürfnissen wird Rechnung getragen."

Leider ist die Förderpraxis der Bezirke noch sehr auf die häusliche Versorgung durch die Familie fixiert. Klar das kostet weniger und ist einfacher zu organisieren. Die Vorgabe des Gleichstellungsgesetzes "Integration zu fördern und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen" bleiben unberücksichtigt.

Es fängt schon damit an, dass Werkstattfähigkeit eine Aufnahme in der Tagesförderstätte ausschließt oder Menschen die in Wohnheimen leben nicht gleichzeitig eine Tagesförderstätte besuchen können. Alle Menschen - auch solche mit schwerer und mehrfacher Behinderung - benötigen aber nach meiner Auffassung dringend einen zweiten Lebensraum, außerhalb ihrer häuslichen Umgebung. Egal ob sie in der Familie oder in einem Wohnheim, Wohngruppe leben. Selbstverständlich gehört zu dieser Selbstbestimmung auch, die freie Wahl der Wohnform und des Wohnsitzes. Ich glaube, die Gesetze muss man in Bayern nicht neu schreiben, sondern man muss sie anwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Pranghofer, MdL