Für uns sind für die Zustimmung zu diesem Gesetz verschiedene Aspekte wesentlich: Homosexualität ist keine Krankheit. Aus diesem Grund bedarf die Homosexualität keiner Behandlung, dies haben auch Beschlüsse des Weltärztebundes und der Bundesärztekammer klargestellt. Mit dem Gesetz unterstreichen wir damit auch unsere gemeinsame Zielsetzung, der Diskriminierung homosexueller Menschen entschieden entgegenzutreten. Ich unterstütze daher den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit der Bundesregierung, der im Mai 2017 verabschiedet wurde. Im Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, entsprechende Aktionspläne fort- und weiterzuentwickeln, daran müssen wir auch nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens weiter festhalten.