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Frage von Hans-Peter H. •

Frage an Karin Maag von Hans-Peter H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Maag,

wie ich der Presse entnehme, warnen Sie vor einem "Kreuzzug gegen Heilpraktiker und Naturheilverfahren" (Freilassinger Anzeiger (PNP) Nr 151 vom 3.Juli 2019 Seite 4: Homöopathie: SPD will Kostenerstattung beenden). Dies finde ich befremdlich von einer gesundheitspolitischen Sprecherin, die sich in ihrem Arbeitsbereich sicher schon umfangreich informiert und eingearbeitet hat.

Wer sich ersthaft damit befasst, was sich in diesen Bereichen des Heilerwesens tut, verliert ganz schnell die Überzeugung, unsere Gesellschaft sei ein Hort der Wissenschaft und Aufklärung. So ist beispielsweise die Homöopathie die Beibehaltung und Fortschreibung eines 200 Jahre alten wissenschaftlichen und medizinischen Irrtums (Theodor Much: "Die 10 Mythen der Homöopathie" in Informationswerk Homöopathie INH 2016). Die Homöopathie ist aber nur ein besonders prominentes Beispiel des vielfachen pseudomedizinischen Humbugs aus dem Heilerbereich (K.Federspiel und C.Herbst: "Die andere Medizin" 2005).

Der Arzt geht mit der Annahme eines Patienten mit diesem einen unausgesprochenen Vertrag ein, in welchem das Wohl des Patienten die oberste Richtschnur ist. Damit ist er verpflichtet, bei der Betreuung und Behandlung des Patienten nur Methoden und Arzneien anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft der Hochschulmedizin entsprechen. Der Anspruch an alle Personen, die sich als Heiler betätigen, muss ebenso streng sein. Dieser Anspruch kann aber in aller Regel angesichts der enormen Komplexität des Gegenstandes mangels Ausbildung nicht erfüllt werden.

Daraus ergibt sich folgende Frage an Sie als Gesundheitspolitikerin:

Warum stellen Sie sich nicht an die Spitze dieses Kreuzzuges?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.med Hans-Peter Heid

Literatur: Johannes Köbberling: Der Wissenschaft verpflichtet. Med. Klinik 92 (1997), 181-189 (Nr.4).
Ein ungemein erhellender und topaktueller Vortrag, den ich gern jedem Entscheidungsträger in der Politik ans Herz legen würde.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Heid,

diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass viele Patientinnen und Patienten der Homöopathie große Bedeutung beimessen. Daher sollen gvielen Dank für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de vom 2. Juli 2019, in der Sie das Thema Homöopathie und insbesondere das Thema Kostenerstattung von homöopathischen Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung ansprechen. Sehr gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten. Leider bin ich hier nicht gänzlich Ihrer Meinung: Auch für die Unionsfraktion sind die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem esetzliche Krankenkassen – auch aus Gründen des Wettbewerbs untereinander – weiterhin die Möglichkeit haben, ihren Versicherten diese Leistungen im Rahmen von Satzungsleistungen anzubieten. Hierdurch wird es Versicherten ermöglicht, Leistungen, zum Beispiel homöopathische Arzneimittel, in Anspruch zu nehmen. An dieser Angebotsmöglichkeit der Krankenkasse wollen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion grundsätzlich festhalten. Jedem Bürger soll es unbenommen bleiben, homöopathische Arzneimittel anzuwenden. Selbstverständlich muss dabei sichergestellt sein, dass sie nicht schaden. Deswegen begrüßen wir Forschungen in diesem Bereich ausdrücklich. Eine grundsätzliche Verpflichtung der Krankenkassen für das Anbieten dieser Leistung ist hingegen nicht unser Anliegen. Auch haben wir im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) den Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtung aufgehoben. Weitere Maßnahmen sind meiner Ansicht nach derzeit nicht erforderlich. Gleichwohl kann ich verstehen, dass Sie sich persönlich an den Kosten für diese Leistungen nicht beteiligen möchten. Deshalb halten wir nach wie vor an dem Recht der Versicherten, eine gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen, fest. So ist es selbstverständlich möglich, zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln, die ihren Versicherten diese Satzungsleistung nicht anbietet, dafür aber andere zusätzliche Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Maag, MdB