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Frage von Nicolai D. •

Frage an Karin Maag von Nicolai D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Maag,
Sie haben auf die Forderung von Hr Lauterbach mit der folgenden Stellungnahme reagiert.
"Wir führen keinen Kreuzzug gegen Heilpraktiker und Naturheilverfahren"
Sehen Sie die Homöopathie die auf dem Ähnlichkeitsprinzip und der Potenzierung beruht und somit ohne Wirkstoffe behandeln möchte als Naturheilverfahren?
Das Arzneimittelgesetz fordert einen Nachweis der Wirksamkeit.
Wieso sehen sie in einer Argumentation, die die fehlenden Nachweise zur Homöopatie, anführt einen Kreuzzug.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de vom 2. Juli 2019, in

der Sie das Thema Homöopathie und insbesondere das Thema Kostenerstattung

von homöopathischen Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung

ansprechen. Sehr gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten. Leider bin ich

hier nicht gänzlich Ihrer Meinung:

Auch für die Unionsfraktion sind die evidenzbasierte Medizin und die

Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem

diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der

gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass viele

Patientinnen und Patienten der Homöopathie große Bedeutung beimessen. Daher

sollen gesetzliche Krankenkassen – auch aus Gründen des Wettbewerbs

untereinander –

weiterhin die Möglichkeit haben, ihren Versicherten diese Leistungen im

Rahmen von Satzungsleistungen anzubieten. Hierdurch wird es Versicherten

ermöglicht, Leistungen, zum Beispiel homöopathische Arzneimittel, in

Anspruch zu nehmen.

An dieser Angebotsmöglichkeit der Krankenkasse wollen wir als

CDU/CSU-Bundestagsfraktion grundsätzlich festhalten. Jedem Bürger soll es

unbenommen

bleiben, homöopathische Arzneimittel anzuwenden. Selbstverständlich muss

dabei sichergestellt sein, dass sie nicht schaden. Deswegen begrüßen wir

Forschungen in diesem Bereich ausdrücklich. Eine grundsätzliche

Verpflichtung der Krankenkassen für das Anbieten dieser Leistung ist

hingegen nicht unser Anliegen. Auch haben wir im Rahmen des Terminservice-

und Versorgungsgesetzes (TSVG) den Wahltarif für Arzneimittel der besonderen

Therapierichtung vor 2 Monaten aufgehoben. Weitere Maßnahmen sind meiner
Ansicht nach

derzeit nicht erforderlich.

Gleichwohl kann ich verstehen, dass Sie sich persönlich an den Kosten für

diese Leistungen nicht beteiligen möchten. Deshalb halten wir nach wie vor

an dem Recht der Versicherten, eine gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen,

fest. So ist es selbstverständlich möglich, zu einer gesetzlichen

Krankenkasse zu wechseln, die ihren Versicherten diese Satzungsleistung

nicht anbietet, dafür aber andere zusätzliche Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Maag, MdB