Frage an Karin Maag von Nicolai D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Maag,
Sie haben auf die Forderung von Hr Lauterbach mit der folgenden Stellungnahme reagiert.
"Wir führen keinen Kreuzzug gegen Heilpraktiker und Naturheilverfahren"
Sehen Sie die Homöopathie die auf dem Ähnlichkeitsprinzip und der Potenzierung beruht und somit ohne Wirkstoffe behandeln möchte als Naturheilverfahren?
Das Arzneimittelgesetz fordert einen Nachweis der Wirksamkeit.
Wieso sehen sie in einer Argumentation, die die fehlenden Nachweise zur Homöopatie, anführt einen Kreuzzug.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf abgeordnetenwatch.de vom 2. Juli 2019, in
der Sie das Thema Homöopathie und insbesondere das Thema Kostenerstattung
von homöopathischen Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung
ansprechen. Sehr gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten. Leider bin ich
hier nicht gänzlich Ihrer Meinung:
Auch für die Unionsfraktion sind die evidenzbasierte Medizin und die
Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem
diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass viele
Patientinnen und Patienten der Homöopathie große Bedeutung beimessen. Daher
sollen gesetzliche Krankenkassen auch aus Gründen des Wettbewerbs
untereinander
weiterhin die Möglichkeit haben, ihren Versicherten diese Leistungen im
Rahmen von Satzungsleistungen anzubieten. Hierdurch wird es Versicherten
ermöglicht, Leistungen, zum Beispiel homöopathische Arzneimittel, in
Anspruch zu nehmen.
An dieser Angebotsmöglichkeit der Krankenkasse wollen wir als
CDU/CSU-Bundestagsfraktion grundsätzlich festhalten. Jedem Bürger soll es
unbenommen
bleiben, homöopathische Arzneimittel anzuwenden. Selbstverständlich muss
dabei sichergestellt sein, dass sie nicht schaden. Deswegen begrüßen wir
Forschungen in diesem Bereich ausdrücklich. Eine grundsätzliche
Verpflichtung der Krankenkassen für das Anbieten dieser Leistung ist
hingegen nicht unser Anliegen. Auch haben wir im Rahmen des Terminservice-
und Versorgungsgesetzes (TSVG) den Wahltarif für Arzneimittel der besonderen
Therapierichtung vor 2 Monaten aufgehoben. Weitere Maßnahmen sind meiner
Ansicht nach
derzeit nicht erforderlich.
Gleichwohl kann ich verstehen, dass Sie sich persönlich an den Kosten für
diese Leistungen nicht beteiligen möchten. Deshalb halten wir nach wie vor
an dem Recht der Versicherten, eine gesetzliche Krankenkasse frei zu wählen,
fest. So ist es selbstverständlich möglich, zu einer gesetzlichen
Krankenkasse zu wechseln, die ihren Versicherten diese Satzungsleistung
nicht anbietet, dafür aber andere zusätzliche Leistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag, MdB