Frage an Karin Maag von Bernd D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Maag,
die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.
Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
B. M.
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich persönlich gehöre gemeinsam mit Frau Baerbock MdB zu den Initiatoren der fraktionsübergreifenden Gruppe Abgeordneten, die einen Gruppenantrag zur grundsätzlichen Beibehaltung der aktuell geltenden Entscheidungslösung ausarbeitet - das heißt auch, dass ich die Widerspruchsregelung nicht unterstütze! In diesem Zusammenhang diskutieren wir auch die verpflichtende Errichtung eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, was ich ebenfalls für ausgesprochen wichtig empfinde. Hier wollen wir ausdrücklich die Möglichkeit schaffen, die Entscheidung eigenständig und zu einem selbst gewählten Zeitpunkt eintragen zu können - das kann auch unabhängig vom Besuch der Ausweisstelle stattfinden. Entscheidend bleibt für mich bei allen Maßnahmen für mehr Organtransplantationen die Freiwilligkeit. Die Beratung bei den Hausärzten soll somit eben auch ergebnisoffen erfolgen - d.h. es bleibt den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen, wo sie sich eintragen möchten. Übrigens: Auch Ausländerbehörden und deutsche Auslandsvertretungen sind in unser Konzept integriert!
Wir werden unseren Gesetzentwurf Anfang Mai vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag MdB