Frage an Karin Maag von Behning H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Maag,
ich bin Arbeitgeber und habe einen Mitarbeiterin die vor ca. 3 Jahren in Rente gegangen ist. Leider kann die Frau von Ihrer Rente nicht leben und ist somit gezwungen weiter zu arbeiten. Also zahlt diese Mitarbeiterin weiterhin den vollen Krankenkassenbeitrag auf Ihr Bruttogehalt. Vor einiger Zeit erkranke die Mitarbeiterin und war länger als 42 Tage Krankgeschrieben. Die ersten 6 Wochen zahle ich als Arbeitgeber nach dem Lohnfortzahlungsgesetzt. Danach gibt es für den normalen Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. In diesen Fall jedoch nicht, weil es sich um einen Rentner handelt. Nun meine Frage: Warum muß ein Rentner die selben Kassenbeitrag zahlen wie ein Arbeitnehmer aber hält nicht dieselben Leistungen? Wäre es in diesem Fall nicht angezeigt für Rentner einen verminderten Betragssatz zu erheben oder ist diese Ungleichbehandlung gewollt.
Mit freundlichen Grüßen
H. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte schicken Sie Ihr Anliegen zur einfacheren Beantwortung an mein Büro (E-Mail: karin.maag.wk@bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag