Frage an Karin Maag von Christine B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Maag,
mir ist es wichtig, von Ihnen als Kandidatin in meinem Wahlkreis Folgendes von Ihnen zu erfahren:
Frage 1:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses
Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Frage 2:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und
Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven
Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Frage 3:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl - angesichts der besonders hohen
Opferzahlen durch Kleinwaffen - für ein vollständiges Exportverbot von
Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Frage 4:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der
Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Frage 5:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen
Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert
werden?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
C. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Ausfuhr von Rüstungsgütern in andere Länder stellt zweifelsohne eine Gradwanderung zwischen der Wahrnehmung nationaler Interessen und dem Grundsatz einer wertegebundenen Außenpolitik dar.
Deutschland verfügt bereits über eines der strengsten Systeme zur Kontrolle des Rüstungsexports weltweit. Unsere Rüstungsexportpolitik ist verantwortungsvoll, sicherheitspolitisch begründet und geleitet von Einzelfallprüfungen. In diese Einzelfallprüfungen fließen sowohl die Situation vor Ort als auch volkswirtschaftliche, außen- und sicherheitspolitische Erwägungen mit ein. Diese Abwägung wird unter strenger Geheimhaltung vom Bundessicherheitsrat vorgenommen – einem Kabinettsausschuss unter Vorsitz der Bundeskanzlerin, dem auch die Bundesminister des Auswärtigen, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, der Verteidigung, für Wirtschaft und Technologie sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angehören.
Entscheidungen über Rüstungsexporte unterliegen engen rechtlichen und politischen Grenzen. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 sowie der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Nach den in diesen beiden Papieren festgehaltenen Grundsätzen müssen bei Rüstungsausfuhren grundsätzlich die Menschenrechte im Empfängerland besondere Beachtung finden.
Rüstungsexport ist ein Pfeiler unserer Außenpolitik, beispielsweise zur militärischen Kooperation mit unseren Partner in EU und NATO. Außerdem setzen wir im Rahmen der sogenannten Ertüchtigungsinitiative darauf, ausgewählte Partner dabei zu unterstützen, selbst in ihren Regionen für Stabilität zu Sorgen. Neben Ausbildung und Beratung kann die Lieferung von Ausrüstung ein Teil davon sein. Ein Beispiel ist die Lieferung von Schützenpanzern Marder zur Grenzsicherung an Jordanien, einem Ankerstaat im Kampf gegen die Terroristen des IS. Auf diese Weise wird auch direkt zur Sicherheit hier in Europa beigetragen.
Es wird in Zukunft vor allem darum gehen, die Anwendung der existierenden gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Rüstungsexporte innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren, um anschließend eine gemeinsame Rüstungsexportpolitik in der EU mit einheitlichen und transparenten Standards durchzusetzen. Eine solche gemeinsame Rüstungsexportpolitik würde zur Stärkung der europäischen Rahmenbedingungen beitragen und die Europäische Union insgesamt stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag