Frage an Karin Maag von Sylvia M. bezüglich Verkehr
Wie ich nun hören muss, soll die Änderung im Grundgesetz für die Autobahnprivatisierung in den nächsten 24 Stunden durchgepeitscht werden. Ich bin als Bürger entsetzt darüber, dass unsere Regierung so an den Interessen der Bürger vorbei agiert! Wie begründen sie ein solches Vorgehen, die eine solche Privatisierung rechtfertigen sollen? Hat man aus der Vergangenheit eigentlich gar nichts gelernt, als man die Wasserversorgung privatisiert hat und dann mit großen Verlusten zurückgekauft hat. Ich kann über eine solche hektische Vorgehensweise, um doch noch das zuerst angestrebte Ziel zu erreichen - natürlich wie üblich unter Beschwichtigungs- und Vernebelungsaussagen, dass man ja alles geändert hat und dass die jetzige Lösung ja gar keine Privatisierung sei. Sagen Sie mal, wird der Bürger hier eigentlich für blöd verkauft?
Dann brauchen Sie sich wirklich nicht mehr zu fragen, warum der deutsche Bürger langsam politik-verdrossen wird.
Ich appelliere an Sie, tun sie etwas für die Allgemeinheitsinteressen!
Stimmen Sie dagegen!
Ich fürchte nur, nach Sichtung Ihrer bisherigen Nein-Abstimmungen (Glyphosat und viele andere), dass man von Ihnen wirklich nichts erwarten kann als Bürger ... schade eigentlich!
Sehr geehrte Frau Müller,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Gerne will ich Stellung beziehen.
Die anstehenden Änderungen des Grundgesetzes sind das Ergebnis von jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Finanzbeziehungen und werden die Bundesländer nachhaltig finanziell entlasten.
Bei der geplanten Bundesautobahngesellschaft geht es vor allem darum, beschlossene Projekte besser umzusetzen. Hierfür braucht es aus meiner Sicht bei den Bundesautobahnen nicht 16 verschiedene Landesbehörden, auch weil es sich um eine Bundesaufgabe handelt. Leider befinden sich nicht alle Bundesautobahnen in gutem Zustand und wichtige beschlossene Ausbauprojekte kommen zu langsam voran. In der jüngsten Vergangenheit wurden in vielen Bundesländern gar nicht alle zur Verfügung gestellten Bundesmittel für den Erhalt und Ausbau der demokratisch beschlossenen Projekte abgerufen. Für wichtige Projekte fehlt es nicht nur in Baden-Württemberg an (Planungs-)Kapazitäten.
Eine Beteiligung privater Investoren an dieser Gesellschaft und damit eine Teilprivatisierung wird durch eine entsprechende Regelung im Grundgesetz komplett und dauerhaft ausgeschlossen sein – es wird keine Privatisierung geben, auch nicht in der Zukunft durch die Hintertür.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag