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Frage von Konrad N. •

Frage an Karin Maag von Konrad N. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Maag,

als Thema könnte ich auch angeben: "Grundgesetz" oder "Demokratie": Es geht mir um die Grundgesetzänderung zur Finanzierung der Autobahnen.

Es heißt, dass der jetzt zur Abstimmung stehende Entwurf zwar eine direkte Privatisierung ausschließe, jedoch eine indirekte über ÖPP ermögliche. So z.B. die NGO "Gemeingut in Bürgerhand". Meine erste Frage ist: Trifft das zu? Meine zweite Frage: Wie gedenken Sie abzustimmen?

Ein kurzer Blick auf Ihr Abstimmungsverhalten zeigt keine Abweichung vom CDU-typischen Verhalten. Trotzdem ist eine Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung in dieser Sache auch aus Sicht einer Abg. des bürgerlichen Lagers nicht zwingend. Herr Schäuble propagiert nachdrücklich den Abbau von staatlichen Ausgaben, mindestens soweit sie mit höherer Schuldenlast verbunden sind. Nun sind Finanzierungen von Bereichen der öff. Daseinsvorsorge per ÖPP und ähnlichen Modellen nach allg. Meinung (m.W. auch der des Bundesrechnugnshofes und/oder des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags) deutlich teurer als direkt finanzierte. Ist das auch Ihr Informationstand?

Mein zweiter Einwand betrifft das Thema "Demokratie". Privatisierungen (jeglicher Form) entziehen den je betroffenen Bereich der demokratischen Kontrolle und Gestaltung. Das auszuführen erlaubt mir die technische Gestaltung dieses Formulars leider nicht. Nur soviel: Die "Rechtspopulisten" knüpfen genau an diese Erfahrung der BürgerInnen (dort heißt es : "des Volkes") an. Bekämpfen lässt sich aber die Mobiliserung gegen "das System" o.ä. nur durch eine bessere Demokratie, nicht durch die Fortsetzung einer Politik, die zur Abkehr vieler von Demokratie und zur Hinwendung zu diffusen Volk-und-Führer-Vorstellungen geführt hat. Auch hierzu frage ich: Wie weit teilen Sie diese Einschätzung?

Mit freundlichen Grüßen
Konrad Nestle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nestle,

herzlichen Dank für Ihre Mail vom 17. März 2017 zum Thema Verkehr und Infrastruktur. Ich muss mich für die verspätete Antwort entschuldigen, da mein Wahlkreisbüro in eine neue Örtlichkeit gezogen ist und somit die Technik neu installiert werden musste.
Es ist so, dass nur über eine Grundgesetzänderung – hier Art. 90 GG – die Möglichkeit besteht, dass der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen hat. Das bisherige System ist gekennzeichnet durch eine geteilte Verantwortung zwischen Bund und Ländern in funktionaler und finanzieller Hinsicht. Die damit verbundenen Probleme, u. a. im Hinblick auf den fehlenden Einfluss des Bundes auf Verwaltungsstrukturen einschließlich Personaldisposition und die Priorisierung von Straßenbauprojekten, werden mit der GG-Änderung für den Bereich der Bundesautobahnen beseitigt. Zukünftig liegen Wahrnehmungs- und Sachkompetenz sowie die Finanzierungsverantwortung allein beim Bund.
Mit ÖPP lassen sich komplexe Großprojekte im Einzelfall kosten- und terminsicher umsetzen. Folgende Aspekte spielen dabei eine wesentliche Rolle: Kostensicherheit durch optimale Risikoverteilung, hohe Qualität im Bau und im Betrieb (z.B. Bauleistungen), wirtschaftliche Beschaffung von Verkehrswegen durch Lebenszyklusorientierung, frühere Realisierung volkswirtschaftlicher Wachstumseffekte. Die ideologisch geführte Debatte um ÖPP ist ohnehin nicht zielführend. Die Beschaffungsvariante ÖPP kommt schon heute nur zum Einsatz, wenn sie gegenüber dem konventionellen Bau wirtschaftlich vorteilhafter ist. Alle ÖPP-Projekte der ersten beiden Staffeln wurden im Zeit- und Kostenrahmen realisiert und entfalten wie geplant ihren volkswirtschaftlichen Nutzen.
Ich bin der Ansicht, dass Privatisierung nicht generell als „Teufelszeug“ und als demokratiefeindlich zu betrachten ist. Als ein Beispiel von mehreren sei auf die gelungene Privatisierung der Telekom verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag