Frage an Karin Maag von Susann B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Maag,
mich würde interessieren, wie Sie sich zum Thema Tierschutz und einem bundesweiten Wildtierverbot in Zirkussen positionieren. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Susann Bär
Sehr geehrte Frau Bär,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 7. November 2016 zum Thema „bundesweites Wildtierverbot“.
Die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben stellt mit Blick auf den Tierschutz allein aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte und begrenzten Haltungsbedingungen eine besondere Herausforderung dar. Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer. Mir und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz sicherzustellen.
Einem generellen Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus kann ich mich nicht anschließen. Sie lässt einerseits unberücksichtigt, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können. Des Weiteren gilt es auch, die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Die Verbotsmöglichkeit besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können. Wir sind überzeugt, dass damit eine Regelung gefunden wurde, die mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt, gleichzeitig aber dem Wunsch vieler Besucher nach Tierdressuren im Zirkus nachkommt. Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft das von uns 2008 eingeführte Zirkusregister.
Gemeinsam mit den Verantwortlichen und den Bundesländern möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erreichen, dass sich die Situation der Tiere, auch in den Zirkusbetrieben, weiter verbessert. Zur Entschließung des Bundesrates vom 18. März dieses Jahres zu einem Verbot von Tieren bestimmter wild lebender Tierarten in Zirkussen wird das Ministerium noch Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag