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Karin Maag
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Frage von Karl L. •

Frage an Karin Maag von Karl L. bezüglich Finanzen

Was wurde unternommen, dass selbstständige Bilanzbuchhalter IHK
-Bilanzerstellungen bis zu einem Umsatz von EUR 500.000,00
- Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 (3) EStG
- Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Einrichtung der Buchführung
vornehmen dürfen.

Dr. Kaufmann CDU wollte dies im Finanzausschuss einbringen.

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Antwort ausstehend von Karin Maag
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