Frage von Karl L. • 11.02.2016
Frage an Karin Maag von Karl L. bezüglich Finanzen
Was wurde unternommen, dass selbstständige Bilanzbuchhalter IHK
-Bilanzerstellungen bis zu einem Umsatz von EUR 500.000,00
- Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 (3) EStG
- Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Einrichtung der Buchführung
vornehmen dürfen.
Dr. Kaufmann CDU wollte dies im Finanzausschuss einbringen.
Antwort ausstehend von Karin Maag CDU