Frage an Karin Maag von Horst S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Maag,
gemäß der Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz 17/6263 vom Mittwoch, den 21. September 2011 wurde das Kirchensteuerabgeltungsgesetz auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge geändert. Das bedeutet, dass die Banken ab dem 01.01.2015 diese automatisch von Angehörige einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abführt.
Was hat sich hier der Gesetzgeben gedacht?
Vermutlich nichts; sondern er fördert erheblich den Verdruß an dem Verbleib in einer Rekigionsgemeinschaft.
Nicht nur, dass wir Bundesbürger über unser Arbeitseinkommen bereits Kirchesteuer zahlen; die uns direkt von Entgelt abgezogen werden; nun wird auch noch von den mühsam erworbenen Zinsen die wie Sie ja selber wissen derzeit am Boden liegen; ohne Skrupel es den gierigen Kirchen hinterher geworfen.
Und was passiert mit den Bürgern die keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören? Die profitieren wieder einmal, genauso wie alle Personen die keine Kirchensteuer bezahlen!
Als engagierten Christ, der sich seit über 45 Jahren Ehrenamtlich betätigt finde ich es unmöglich wie die Politik sich den Forderungen der ev. Kirche teilnahmungslos gebeugt hat.
Da muss Mann/Frau sich nicht wundern, wenn sich die Kleriker (aller Art) Protzbauten die der Bischof Tebartz von Elzt leisten!
Dank den bescheuerten deutschen Steuerzahler und seinen Politiker füllen sich die Kassen der großen Kirchen selbständig.
Und dann schauen wir doch bitte einmal unsere Hauptamtlichen in den Kirchen an:
* Pfarrer denen die Gemeindemitglieder zuviel sind (sich mmit Ihnen abgeben)
* Pfarrer die es schaffen binnen 2 Jahre den KGR zu vergraulen
* Pfarrer die immer das letze Wort haben und dies auch umsetzen
* Pfarrer die selbstherrlich vielen Ehrenamtlichen das Ehrenamt vergällen
Ich bitte Sie mir zu erklären wie unter den genannten Vorfällen ich mit dieser "Zwangsabgabe" leben soll.
Mit freundlichem Gruß
Horst Staiger