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Karin Maag
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Frage von Peter K. •

Frage an Karin Maag von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Maag,

Wasserwerfer werden von der Polizei meines Wissens eingesetzt, um physischen Druck auf z.B. Demonstranten auszuüben, ohne diese zu verletzen. Es hat mich daher überrascht und entsetzt, dass Wasserwerferstrahlen offensichtlich in der Lage sind, einem Menschen beide Augen derart in die Höhlen zu quetschen, dass er dauerhaft erblindet. Und dies offenbar trotz geschlossener Lider und bevor der Mensch den Kopf wegdrehen kann, mit anderen Worten: ziemlich schnell. Welche Gewalt muss in so einem Strahl liegen! Ich habe deswegen folgende Fragen an Sie:

Gibt es Vorschriften, welchen Druck ein Polizei-Wasserwerferstrahl höchstens haben darf, der auf Menschen gerichtet wird (Kraft pro Körperfläche) ?

Ist es möglich, nachzuvollziehen, ob diese Grenze am 30.9.2010 im Stuttgarter Schlosspark eingehalten wurde, speziell bei dem Strahl, der bei dem Rentner Dietrich W. die angesprochenen Augenverletzungen verursacht hat?

Gibt es besondere Richtlinien bezüglich des Zielens mit sehr starken Wasserstrahlen auf empfindliche Körperteile, etwa das Gesicht?

Sollte man angesichts des Verletzungspotenzials, das Wasserwerferstrahlen offensichtlich haben, über eine Reduzierung des Druckes bzw. der Fokussierung nachdenken? Ich frage das, weil meiner Meinung nach Wasserwerferstrahlen wie in Stuttgart sehr nah an einer tödlichen Waffe liegen, die nicht gegen Menschen eingesetzt werden sollte, wenn nicht Lebensgefahr abzuwenden ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kanzow, Bonn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kanzow,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.

Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.

Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich, damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann. Ihre Fragen habe ich bereits an das zuständige Ministerium weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Maag MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.