Karin Hiller-Ewers
SPD
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Frage von Michael D. •

Frage an Karin Hiller-Ewers von Michael D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hiller-Ewers,

nach Art. 33 II GG i.V.m. Art. 3 III GG und den entsprechenden Beamtengesetzen dürfen Beamten- und Richterstellen nur nach persönlicher Qualifikation und fachlicher Leistung, neuerdings auch nach dem Nichtraucherstatus, nicht aber wegen einer Parteizugehörigkeit vergeben werden. Hierin findet sich ein Kern rechtsstatlich-demokratischer Errungenschaften, der bundesweit nicht weniger als in Berlin faktisch außer Kraft gesetzt scheint durch die sogenannte "Ämter- und Versorgungspatronage". Vor diesem Hintergrund wüßte ich gerne, welchen Einfluß die SPD auf die Besetzung von Beamten- und Richterstellen bis hinauf zum Verfassungsgerichtshof, aber auch auf Ministerialbeamte und Staatssekretäre nimmt, auf die Erstellung von Schöffenlisten, die Zusammensetzung der Rundfunkräte - kurz die parteipolitische Besetzung von Schlüsselstellen im gesamten öffentlichen Dienst einschließlich Schulen, Staatsanwaltschaften bis hin zu Sparkassen, Stadtwerken, Landesbanken, Lottogesellschaften etc. pp.
Sehen Sie in der Ämter- und Versorgungspatronage die Gefahr von Verfassungsbruch, die Auswahl der Kontrolleure durch die zu Kontrollierenden, schließlich die Zersetzung grundlegender demokratischer Strukturen mit der Folge schwerster gesellschaftlicher Lähmung, Parteiverdrossenheit und Abwendung von der Demokratie? Wenn ja, was unternimmt die SPD dagegen?
Mit freundlichen Grüßen aus Frohnau - Michael Deike

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Deike,

im öffentlichen Dienst Berlins arbeiten viele qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei ihrer Einstellung wurden und werden sie nicht gefragt, ob sie einer Partei angehören oder welcher, denn das kann in der Tat kein Kriterium für die Einstellung sein. Es kann aber ebenso wenig ein Ausschlussgrund sein.

Das Parteiengesetz weist den Parteien nicht ganz unwichtige Aufgaben zu. Im Paragraf 1 heißt es u.a.: "Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen."

Sich diese Aufgaben vor Augen zu halten ist gut und notwendig für alle Seiten. Das gilt selbstkritisch für die Parteien, die sich daran messen lassen müssen. Aber auch in der öffentlichen Diskussion ist es gut, daran zu erinnern, wie viele ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger sich in "ihrer" Partei engagieren. Manche sind darüber hinaus gesellschaftlich aktiv, ob in Wohlfahrtsorganisationen, in Vereinen oder auch als ehrenamtliche Schöffen. Über solches bürgerschaftliche Engagement sollten wir uns freuen.

Etwas ganz anderes sind die ebenfalls von Ihnen angesprochenen Kontrollfunktionen, die ein Parlament oder eine Landesregierung auszuüben hat. Parteien werden gewählt, damit sie sich für bestimmte Bürgerinteressen einsetzen. Diese Interessen müssen sich dann auch in den vom Land Berlin kontrollierten Einrichtungen und Betrieben widerspiegeln. Senatorinnen oder Staatssekretäre, die diese Aufgabe erfüllen, gehören natürlich ebenso Parteien an, wie zum Beispiel der gesetzlich vorgeschriebene Vertreter des Rats der Bürgermeister im Rundfunkrat. Dass es daneben immer auch andere Vertreter gibt, die sich politisch engagieren, halte ich eher für ein positives Zeichen in unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Hiller-Ewers