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Frage von Andreas Klose, D. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Andreas Klose, D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer!
Mit Interesse habe ich die wahlprogrammatischen Aussagen der SPD zur Gesundheitspolitik gelesen: Dort heißt es u.a. "Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung. Wir wollen die Krankenhäuser weiter für die ambulante Versorgung öffnen."
Meine Fragen dazu an Sie:
1. Welche Vorteile sieht die SPD von der weiteren Öffnung? Welche Diagnostik und Behandlung wird im Krankenhaus ambulant besser erbracht als in der niedergelassenen Vertragsarztpraxis? Wo sehen Sie und die SPD Defizite in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, die eine zusätzliche ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser notwendig machen?
2. Wer soll diese ambulante Behandlung im Krankenhaus erbringen? Der Chefarzt? Der Oberarzt? Der Assistenzarzt? Haben diese angestellten Kollegen im Krankenhaus dafür die notwendige Zeit ? Sind diese Ihrer Meinung nach derzeit nicht ausgelastet oder aber überlastet? Sollen für die ambulante Behandlung im Krankenhaus zusätzlich Ärztinnen und Ärzte eingestellt werden?
3. Wie wird die SPD die "weitere Öffnung" finanzieren? Werden dafür staatliche Steuergelder eingesetzt? Wenn ja, können Vertragsärzte zukünftig ebenfalls mit staatlichen Steuergeldern zur Finzanzierung ihrer Praxen rechnen?
Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis
Dr.med.A.Klose

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Klose,

es geht uns darum, eine gute medizinische Versorgung in allen Regionen Deutschlands zu sicherzustellen. Die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung kann dazu beitragen, das Angebot an medizinischen Leistungen in den Gebieten zu verbessern, in denen sich nur wenige Ärzte niedergelassen haben. Wenn ein Krankenhaus zusätzlich ambulante Leistungen anbietet, wird es dafür auch zusätzliche Ärzte einstellen müssen. Welche Funktion bzw. Qualifikation diese Ärzte innerhalb des Krankenhauses übernehmen, kann nicht Inhalt eines Wahlprogramms sein, sondern ist von den Häusern selbst festzulegen.
Wir haben mit der jüngsten Gesundheitsreform bereits den Einstieg in eine Steuerfinanzierung des Gesundheitswesens gemacht. Wir wollen zwar auch weiterhin an der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung festhalten. Aber auf mittlere und lange Sicht werden wir meiner Meinung nach auch mehr Steuermittel als heute für die Finanzierung des Gesundheitswesens aufwenden müssen. Insofern können sowohl Kliniken als auch niedergelassene Ärzte künftig damit rechnen, dass ihre Leistungen zumindest teilweise mit Steuergeldern vergütet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer