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Karin Evers-Meyer
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Frage von Eva S. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Eva S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

die Bundesregierung will die Kinderkrankenpflege abschaffen. Der am 26.11.2015 vorgelegte Referentenentwurf zur Reform der Pflegeberufe hat bereits die erste Anhörung durchlaufen. Er sieht vor, die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer generalisierten Ausbildung zusammenzulegen. Damit soll auf einen universellen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet werden. " Verlierer dieser Reform werden die kranken Kinder sein! Die geplante Einheitspflege ignoriert die besondere und verletzliche Situation kranker Kinder und ihre spezifischen Bedürfnisse," schreibt der Klinikdirektor im Elisabeth Kinderkrankenhaus Oldenburg Prof. Dr. Christoph Korenke am 19.12.2015 in der NORDWEST - ZEITUNG . Dies ist auch meine feste Überzeugung ! Ich lebe in ihrem Wahlkreis und habe zeitweise eine Frühgeborenen Station geleitet. Ich habe in jahrelangem Nachtdienst die besonderen Bedürfnisse und Nöte von Kindern und ihren Eltern hautnah erlebt. Die kompetente und qualifizierte Pflege durch fachspezifisch ausgebildete Kinderpflegekräfte ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, Kinder und Eltern in ihren Nöten und Ängsten begleiten zu können. Ich bitte Sie, alle Ihre Möglichkeiten in der Partei, Fraktion und Regierung auszuschöpfen, um zu verhindern, dass kranke Kinder ins Abseits geraten. Ich frage Sie, ob sie gegebenenfalls bereit sind , gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen ?

Mit freundlichen Grüßen
Eva Strohschein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Strohschein,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Viele aktive und ehemalige Angehörige von Pflegeberufen haben sich in den letzten Wochen mit ähnlichen Sorgen an mich gewandt und ich nehme die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sehr ernst. In der SPD-Fraktion sind wir uns darüber einig, dass es gerade im Bereich der Kinderkrankenpflege weiterhin eine Spezialisierung geben muss und so wie ich den Gesetzentwurf lese, wird es diese Spezialisierung auch zukünftig geben. Befürchtungen, die Spezialisierung würde abgeschafft oder die Qualität verschlechtere sich, sollten daher aus meiner Sicht unbegründet sein. In den kommenden Wochen werden die parlamentarischen Verhandlungen und Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf stattfinden. Sollten sich Ihre Bedenken in Bezug auf die Spezialisierung dennoch erhärten, werden wir von der SPD aus in jedem Fall versuchen, hier nachzubessern.

Ich will an dieser Stelle gern noch die Gelegenheit nutzen, die Zielsetzung des geplanten Gesetzes noch einmal deutlich zu machen. Die demografische Entwicklung lässt den Anteil hochbetagter Patientinnen und Patientinnen in den Krankenhäusern und den Anteil multimorbider Pflegebedürftiger in der stationären und ambulanten Altenpflege immer weiter ansteigen. In beiden Bereichen soll daher die hohe Qualität der Pflege künftig mit Fachkräften gesichert werden, die über Kenntnisse in der medizinischen Behandlungspflege und der Altenpflege gleichermaßen verfügen. Dies war eine langjährige Forderung gerade auch der Fachverbände.

Mit der Einführung einer grundständigen akademischen Ausbildung, gleichberechtigt neben der fachschulischen, soll zudem das Ausbildungsangebot quantitativ und qualitativ erweitert werden. Das neue, erweiterte Tätigkeitsfeld und die geplante Verankerung der Durchlässigkeit von der Helferausbildung bis hin zum akademischen Abschluss soll die Attraktivität der Berufe deutlich steigern und vor allem die Altenpflege aus der beruflichen Sackgasse holen.

Besonders erfreulich finde ich außerdem das Vorhaben, die Ausbildung endlich grundsätzlich kostenlos anzubieten.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Antwort Ihren Befürchtungen ein Stück weit entgegen treten. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie bitte nicht, sich jederzeit wieder an mich zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Evers-Meyer