Frage an Karin Evers-Meyer von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer.
Mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort an Herrn Hoßbach gelesen.
Ich stimme Ihnen zu, dass der Zugang Unbefugter zu Waffen erschwert werden muss. Dieses ist aber doch bereits eindeutig im Waffenrecht geregelt. Weshalb soll hier eine Erhöhung der Anforderungen an die Aufbewahrung erfolgen ? Finden Sie es mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang, dass Millionen Waffenbesitzer nach der Änderung des Waffenrechts vor sechs Jahren teure, vorgeschriebene Tresore erworben haben, die sie jetzt ggf. verschrotten dürfen ?
Bitte erklären Sie mir weiterhin, wie man bei einer Reduzierung der Anzahl der Waffen pro Person einen Amoklauf wie in Winnenden verhindern will. Dort wurde doch nur mit einer einzigen Waffe geschossen. Auch hier hätte das bestehende Waffenrecht ausgereicht, die Tat zu verhindern. Der Vater des Täters hat sich nur nicht daran gehalten.
Das Einzige, was Sie mit Verschärfungen erreichen werden, ist die Abschaffung des Schießsportes durch die Hintertür durch bürokratische, überzogene und unbegreifliche Maßnahmen, wie sie auch jetzt bereits schon zu Hauf im Waffenrecht vorhanden sind.
Weiterhin würde mich noch interessieren, wie Sie mit einer Änderung des Waffenrechts die Verbreitung und den Besitz illegaler Waffen eindämmen wollen.
mit freundlichen Grüßen
Rainer Hellmuth
Sehr geehrter Herr Hellmuth,
es kommt leider immer wieder vor, dass privat gelagerte Waffen nicht ausreichend vor dem Zugriff Unbefugter gesichert sind. Es scheint mir daher angebracht, die Anforderungen an die private Aufbewahrung von Waffen und Munition zu verschärfen. In Anbetracht des Amoklaufs von Winnenden und der Schießerei im Landshuter Landgericht, bei denen privat erworbene und gelagerte Waffen verwendet wurden, halte ich es für gerechtfertigt und verhältnismäßig, bessere Sicherheitsvorrichtungen an Waffen- und Munitionsschränken gesetzlich vorzuschreiben. Natürlich wird künftig auch strenger kontrolliert werden müssen, ob die bestehenden Vorschriften des Waffenrechts auch eingehalten werden.
Die Verbreitung und den Besitz illegaler Waffen könnten wir mit einem zentralen Waffenregister zumindest eindämmen. Selbstverständlich sind aber weitere Maßnahmen nötig, um den illegalen Handel mit Waffen zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer