Frage an Karin Evers-Meyer von Bernd E. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
nachdem ich seit Monaten bei Landtags.- Kreis.- und Stadtpolitikern über die Einrichtung einer IGS in Schortens und über das damit verbundene Losverfahren keine für mich befriedigende Antwort bekomme wende ich mich an sie.
Im Sommer diesen Jahres wird in der Stadt Schortens eine IGS eingerichtet. Diese Einrichtung wird von mir und bestimmt vielen anderen Eltern positiv begrüßt.
Hierfür wird allerdings ein funktionierendes Schulsystem bestehend aus Haupt.- und Realschule am Ort abgeschaft.
Der Bedarf an der IGS für den gesamten Landkreis Friesland wird so um die 400 Plätze geschätzt. Bereitgestellt werden nur 180 Plätze. Die Vergabe der Plätze wird durch ein Losverfahren bestimmt.
Die Kinder, die nicht das Glück einer positiven Auslosung haben werden an die Haupt.- Realschule Sande verwiesen, eine andere Schule in z.B. Jever ist laut Aussage Landkreis Friesland nicht möglich.
Kinder aus Schortens die bisher an ihrem Ort zur Schule gehn konnten, werden durch ein Los zu Schulbuskindern gemacht.
Die freie Wahl der Ausbildungsstätte nach GG Artikel 12 findet nicht statt.
Schulbildung nach Losverfahren ?
Steuerzahlen nach Losverfahren, geht auch nicht oder ?
Warum werden Kinder aus Schortens nach Sande verkauft nur weil sie keinen "sechser im Lotto" haben ?
Mfg
Sehr geehrter Herr Essner,
das niedersächsische Kultusministerium hat im Januar 2009 die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) Friesland in Schortens ab dem Schuljahr 2009/2010 genehmigt. Die Genehmigung umfasst insgesamt sechs Züge bzw. Klassen mit jeweils maximal 30 Schülerinnen und Schülern. Daher ist die Gesamtschülerzahl der IGS Friesland pro Klassenstufe auf 180 Schülerinnen und Schüler begrenzt. Wenn die Anzahl der Anfragen die Zahl der Schulplätze übersteigt, muss nach §59a des niedersächsischen Schulgesetzes per Losverfahren über die Vergabe der Plätze entschieden werden. Dabei dürfen aus Gründen der Gleichbehandlung Schülerinnen und Schüler aus bestimmten Gegenden ausdrücklich nicht bevorzugt werden. Daher ist es auch nicht möglich, zunächst die interessierten Schülerinnen und Schüler aus Schortens für die IGS Friesland auszuwählen.
Das niedersächsische Schulgesetz schreibt weiterhin vor, ab der Sekundarstufe I Schulbezirke festzulegen. Schülerinnen und Schüler, die in den entsprechenden Schulbezirken wohnen, werden dann jeweils einer Schule zugeordnet. Die Schulbezirke werden derzeit für den Landkreis Friesland neu zugeschnitten. Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Schortens werden danach künftig der Haupt- und Realschule in Sande zugeordnet. Der Hintergrund ist, dass es im näher gelegenen Jever keine ausreichenden Kapazitäten für die Schülerinnen und Schüler aus Schortens gibt. Lediglich die Schülerinnen und Schüler aus Upjever und Addernhausen werden künftig nach Jever in die Schule gehen können, da die Anfahrt aus diesen Ortschaften nach Sande sehr umständlich wäre. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Schortens wird die Beförderung in Richtung Sande natürlich verbessert. Es wird keinesfalls längere Anfahrtszeiten als nach Jever geben, im Gegenteil: Nach Auskunft des Landkreises Friesland werden die Fahrtzeiten nach Sande kürzer sein als nach Jever.
Soweit ich das beurteilen kann, wird alles unternommen, um den Schülerinnen und Schülern aus Schortens, die nicht an die IGS Friesland gehen können oder wollen, möglichst wenige Unannehmlichkeiten zu bereiten.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer