Frage an Karin Evers-Meyer von Hendrik J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer!
Im Dezember erhielt ich von meinem bisherigen Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.08 und befinde mich daher derzeit auf Arbeitssuche. Durch Eigeninitiative und persönliche Kontakte wurde mir nun zum 01.02.09 ein neuer Arbeitsplatz angeboten. Da ich bisher über ein Firmenfahrzeug verfügte, besitze ich leider kein eigenes Fahrzeug, welches für die Ausübung der Tätigkeit (Arbeitsvermittler eines Bildungsträgers) unbedingte Voraussetzung ist. Durch meine bisherige Tätigkeit als Personaldisponent in einer Zeitarbeitsfirma wurde mir bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse, bzw. Kleindarlehen vergibt, um eine Arbeitsaufnahme zu gewährleisten. Hierzu erkundigte ich mich heute bei der für mich zuständigen Agentur, da mein finanzieller Rahmen derzeit sehr klein ist. Dort teilte mir der zuständige Betreuer mit, dass es solche Förderungen gar nicht, bzw. es nur noch 1.000,- € für die Anschaffung eines KFZ gibt, und dies nur unter der Voraussetzung, dass man mindestens 6 Monate Arbeitslos gewesen ist. Meine Frage an Sie lautet nun, ob dem wirklich so ist, denn der Berater machte am Telefon nicht unbedingt den Eindruck, dass er sich seiner Sache sehr sicher ist, was er teilweise sogar zugegeben hat (aufgrund irgendwelcher Neuerungen seit dem 01.01.09), und welche Möglichkeiten es tatsächlich gibt!?
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Da ich am heutigen Tage mit dem neuen Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen erörtert habe, steht einer Arbeitsaufnahme am 01.02., bzw. 02.02.09 nichts mehr im Wege, somit wäre ich auch nicht mehr auf Leistungen der Bundesagentur angewiesen.
Aufgrund dieses Sachverhaltes wundere ich mich schon arg, dass Förderungen erst unter o.a. Voraussetzung möglich sind. Eine längere Arbeitslosigkeit wäre für die Agentur auf jeden Fall teurer
Da sich der Februar unaufhaltsam nähert, wäre ich Ihnen für eine kurzfristige Antwort sehr dankbar, denn ich möchte so schnell wie möglich wieder ins Berufsleben einsteigen.
Mit freundlichem Gruß
H. Janßen
Sehr geehrter Herr Janßen,
die Berater bei der Bundesagentur für Arbeit haben seit Anfang 2009 ein Budget, mit dem sie gesonderte Leistungen für Arbeitsuchende finanzieren können. Soweit ich das beurteilen kann, müsste in einem Fall wie dem Ihren damit auch die (Teil-)Finanzierung eines PKW möglich sein. Grundsätzlich sind die Berater bei der Vergabe von Geld aus dem Vermittlungs-Budget relativ frei, solange das eingesetzte Geld dazu dient, eine feste Arbeitsstelle zu vermitteln. Allerdings können die örtlichen Arbeitsagenturen den Beratern sogenannte einschränkende Richtlinien auferlegen. Dazu könnte es z.B. gehören, die Fördergelder auf maximal 1000 Euro zu begrenzen oder diese erst nach einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit zu bezahlen.
Ich erkundige mich gerne genauer bei der Arbeitsagentur in Wittmund nach Ihrem Fall. Allerdings benötige ich dafür den Namen Ihres Beraters sowie Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift). Diese können Sie mir gern per Mail mitteilen: karin.evers-meyer@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer