Frage an Karin Evers-Meyer von Kay M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
Fliegen ist mittlerweile so normal wie Auto- und Bahnfahren - für fast alle Menschen in Europa. Nicht aber für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. So hat diese Zielgruppe auch nach Inkrafttreten der EU Flugverordnung vom Juli 2008 beispielsweise keine Chance, auf Kurz- und Mittelstreckenflügen eine Toilette aufzusuchen.
Könnten Sie mir sagen, warum es für Passagiere mit Mobilitätseinschränkungen bis heute nicht möglich im deutschen und europäischen Flugverkehr eine Toilette zu benutzen? Warum können sich die Fluggesellschaften bislang erfolgreich weigern, einen Bordrollstuhl mit sich zu führen? Dieser hat kaum Gewicht und benötigt minimalen Stauraum.
Warum ist es in den USA seit 1992 eine Selbstverständlichkeit, dass ein Bordrollstuhl bei Bedarf von den Airlines mitgeführt wird, in Europa und in Deutschland aber selbst nach Veröffentlichung der neuen EU Flugverordnung im Jahre 2008 nicht?
mit freundlichen Grüßen
Kay Macquarrie
Betreiber der Initiative www.rechtaufklo.de und Hauptpetent der veröffentlichten Petition "Öffentliches Luftrecht - Barrierefreiheit im Flugverkehr"
Sehr geehrter Herr Macquarrie,
als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen setze ich mich aktiv dafür ein, dass Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen erreicht wird. Dazu gehört selbstverständlich auch der Luftverkehr. Bei der diesjährigen internationalen Luftfahrtausstellung in Berlin habe ich eine Fachkonferenz initiiert, bei der alle relevanten Fragen angesprochen und mit Verbänden und Luftfahrtunternehmen diskutiert wurden. Dabei ging es auch um barrierefreien Sanitärräume in Flugzeugen. Bei den Gesprächen über Barrierefreiheit im Luftverkehr wurde ein grundsätzliches Problem deutlich: Flugzeuge haben eine lange Nutzungsdauer. Es wird daher sicherlich noch eine Weile dauern, bis sich barrierefreie Toiletten in Flugzeugen zum Standard entwickelt haben.
Solange es noch keine barrierefreien Sanitärräume in Flugzeugen gibt, schreibt die neue EU-Verordnung Nr. 1107 vor, dass die Luftfahrtunternehmen erforderlichenfalls Hilfe leisten sollen, um behinderten Menschen den Weg zur Toilette zu ermöglichen. Meines Wissens gilt diese Verordnung für alle europäischen Fluggesellschaften.
Gemäß Artikel 14 der Verordnung benennt jeder Mitgliedsstaat eine nationale Durchsetzungsstelle. Dies ist in Deutschland das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Sollten sie Verstöße gegen die EU-Verordnung Nr. 1107 feststellen, können Sie sich an das Luftfahrtbundesamt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer