Frage an Karin Evers-Meyer von Birgit F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
seit längerem macht mich die Tatsache, dass es hier im Wangerland und auch im Wilhelmshavener Raum mehr und mehr 400 Euro Jobs gibt, mehr als ungehalten. Alleinerziehende Mütter, wie ich, können von einem Minijob nicht leben...geschweige denn ihre Familie ernähren ( was ja eigentlich der Sinn der Arbeit ist ). Uns alleinerziehenden Müttern wird somit die Grundlage für ein normales Leben genommen...ganz zu schweigen von unserer Altersvorsorge ( ich bin 45 Jahre alt ). Es gibt Ärzte ***vor ein paar Wochen in der WZ gedruckt*** die 2 400 Euro Schreibkräfte suchen, um so die Kosten einer Vollzeitkraft einzusparen...ich kann gar nicht nachvollziehen, warum man soetwas von staatlicher Seite zuläßt.. Ich suche seit einiger Zeit Arbeit als Bürokauffrau...so wie es sich im Moment gestaltet, können wir selbst wenn wir arbeiten gehen( denn ich stehe damit ja nicht alleine ) uns nicht mehr selber finanzieren...sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen sind ja schon sehr rar geworden....und ich habe das Gefühl, ein 6er im Lotto ist wahrscheinlicher. Ich bitte Sie freundlichst um eine Stellungnahme...es muss doch einmal etwas geschehen...
Vielen Dank für Ihre Antwort
Birgit Freiberg
Sehr geehrte Frau Freiberg,
ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich bei der Suche nach einer vollen Stelle über die zahlreichen Angebote für 400-Euro-Jobs ärgern. Es war nicht die Absicht des Gesetzgebers, mit diesen Jobs andere Stellen zu verdrängen. Daher gelten für diese "Mini-Jobs" auch strenge Regeln:
1) Die monatliche Verdienstgrenze darf 400 Euro nicht überschreiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 15 Stunden betragen. Jährlich dürfen damit nicht mehr als 4800 Euro verdient werden. Bis zu dieser Verdienstgrenze muss der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung und keine Steuern zahlen. Er erhält die 400 Euro also brutto für netto.
2) Arbeitgeber müssen dagegen seit Juli 2006 für Beschäftigte auf 400-Euro-Basis Abgaben entrichten: 15% für Rentenversicherung, 13% für Krankenversicherung und 2% Pauschsteuern, wenn nicht nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Die Arbeitnehmer können die Beiträge zur Rentenversicherung noch freiwillig auf den vollen Rentenbeitragssatz von derzeit 19,9% aufstocken.
3) Arbeitnehmer auf 400-Euro-Basis haben zahlreiche Rechte: einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bis zu sechs Wochen) sowie anteiligen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld (falls im Betrieb gewährt).
Als Abgeordnete habe ich nur wenig Möglichkeiten, einem eventuellen Missbrauch von 400-Euro-Jobs entgegenzuwirken. Grundsätzlich gilt bei Arbeitsverträgen die Vertragsfreiheit. Den von Ihnen angesprochenen Ärzten ist es daher auch unbenommen, entsprechende Stellen anzubieten. In größeren Betrieben liegt es am Betriebsrat, zu verhindern, dass bestehende Vollzeit-Stellen in 400-Euro-Stellen aufgeteilt werden. Als letzte Möglichkeit bliebe dem Deutschen Bundestag, die 400-Euro-Jobs abzuschaffen. Allerdings sehe ich dafür zurzeit keine parlamentarische Mehrheit. Und trotz der Missbrauchsgefahr: 400-Euro-Jobs bieten vielen Menschen eine gute Gelegenheit, ihr Einkommen aufzubessern bzw. wieder den Einstieg in die Arbeitswelt zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer