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Karin Evers-Meyer
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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Rüdiger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer !

Warum machen es sich die Abgeordneten des Bundestages so schwer?

Es ist doch so einfach . Sie Berechnen die Erhöhung der Diäten wie man die Erhöhung der Renten berechnet .Nämlich so ,wie sich die durchschnittlichen Gehälter der normalen Bevölkerung erhöht .
Das wäre gerecht und niemand könnte behaupten die Abgeordneten bedienten sich selbst .
Wenn die Abgeordneten dann auch noch für Ihre Rente einen entsprechenden Anteil selbst bezahlen , wäre schon viel für die Gaubwürdigkeit von Politik und Politikern getan .

Im Gegensatz zum normalen Bürger werden ja die Flüge auch vom Steuerzahler bezahlt. Dem normalen Bürger wird aber zugemutet bis zum 21.ten KM seine Kosten zur Fahrt zum Arbeitsplatz selbst zu bezahlen .
Versteuern Sie wenigstens den geldwerten Vorteil ihrer Flüge???

Mit unfreundlichen Grüßen
Rüdiger Sockel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sockel,

der Deutsche Bundestag hat im November 2007 eine eindeutige Regelung zur Höhe der Diäten beschlossen. Sie richten sich nach dem Gehalt von Bürgermeistern mittlerer Städte (50 000 bis 100 000 Einwohner). Die Diäten werden auf jeweiligen Beschluss des Bundestags nur erhöht, wenn die Gehälter aus der genannten Vergleichsgruppe ebenfalls steigen. Kommt es bei den Bürgermeistern zu Nullrunden, erhalten auch die Abgeordneten keine höheren Diäten. Ich halte das für ein angemessenes und transparentes Verfahren. Ich bin auch für Vorschläge offen, die Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete ähnlich wie für die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen zu gestalten. Ich bin dafür zu prüfen, ob das nordrhein-westfälische Modell auf den Bund übertragen werden kann.
Flüge erstattet mir der Bundestag nur, wenn ich Sie bei der Ausübung meines Mandats durchführe. Diese Flugkosten sind also mit den dienstlichen Reisekosten von Angestellten vergleichbar. Diese werden vom Arbeitgeber getragen und von den Arbeitnehmern nicht versteuert. Insofern sehe ich nicht, warum Abgeordnete diese Mandatsflüge als geldwerten Vorteil versteuern sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer, MdB