Frage an Karin Evers-Meyer von Patrick S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Es heißt immer Deutschland währe ein Sozialstaat.
Aber wenn man überlegt das man bis 67 arbeiten soll, wenn man mit 15 Jahren in die Lehre gegangen ist, das sind 52 Jahre die man in das Rentensystem einzahlt.
Andere machen bis sie 30 Jahre alt sind ein Studium, zahlen dann 37 Jahre in das System ein und gehen dann im selben Alter in Rente. wie manch anderer der 15 Jahre mehr geschuftet hat. Sowas nennt sich dann Sozialstaat.
Währe es nicht gerechter einfach zu sagen das wenn jemand 45 Jahre in das System eingezahlt hat er in Rente gehen darf, egal wie alt er ist?
Sehr geehrter Herr Stang,
bei der "Rente mit 67" ist es möglich, nach einem besonders langen Arbeitsleben früher in Rente zu gehen. Wer über 45 Jahre gearbeitet hat, kann künftig mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Auch hier: Der Einstieg erfolgt stufenweise ab 2012. Erst ab 2029 werden die Bestimmungen zur Rente mit 67 voll greifen. Wer über 35 Jahre gearbeitet hat, kann wie bisher mit Abschlägen ab 63 Jahren in Rente gehen. Hier ändert sich lediglich die Höhe der Abschläge auf die Rente. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.gemeinschaft-der-generationen.bmas.de/
Ich teile Ihre Ansicht nicht, dass beim Renteneintritt nur noch berücksichtigt werden sollte, wie lange eingezahlt wurde. Wer länger zur Schule geht, eine längere Ausbildung macht oder studiert, macht dies, um sich für einen späteren Beruf zu qualifizieren. Insofern betrachte ich diese längere Ausbildungszeit durchaus als gleichwertige Arbeitszeit. Auch wenn dabei nicht in die Rentenversicherung einbezahlt wurde. Ich hielte es im Gegenteil für sozial ungerecht, wenn den Menschen ihre Ausbildung oder ihr Studium bei der Berechnung ihres Renteneintritts nachteilig angerechnet würde. Hinzu kommt: Deutschland als hochentwickelte Industrienation ist dringend auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Es wäre das absolut falsche Signal, wenn wir Menschen, die sich gut qualifizieren möchten, in der Rentenversicherung dafür bestrafen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer