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Karin Evers-Meyer
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Frage von Walter J. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Walter J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer!

Halten Sie die geplante Diaetenerhoehung fuer MdBs fuer gerechtfertigt? Das sollen ja wohl um die 10% werden.

Und halten Sie die geplante Rentenerhoehung von ca. 0,5 %ebenfalls fuer gerechtfertigt?
Fuer beide Antworten reicht mir ein kurzes "Ja " oder "nein".

Mit frdl. Gruessen
W. Januschewsky

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Januschewsky,

die Diäten der Bundestagsabgeordneten sollen bis 2009 in zwei Schritten auf dann 7668 Euro angehoben werden. Gegenüber den aktuellen Diäten von 7009 Euro bedeutet dies eine Steigerung um insgesamt 9,4 Prozent. Die Bundestagsabgeordneten werden Ende dieser Woche über die Anhebung abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1977 entschieden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags selbst die Höhe ihrer Diäten festlegen müssen. Als Richtgröße für die Abgeordnetendiäten gilt seither die Beamten-Besoldung B6. Diese Besoldung erhalten Bürgermeistern von Städten zwischen 50 000 und 100 000 Einwohnern. Bundestagsabgeordnete, die Wahlkreise mit durchschnittlich 250 000 Einwohnern vertreten, sollen also die gleiche Bezahlung bekommen wie Bürgermeister mittlerer deutscher Städte. Mit der Diäten-Erhöhung auf 7668 Euro wird genau dieser Richtwert erreicht.

Ich denke, dass mein Arbeitsaufwand und meine Verantwortung als Abgeordnete durchaus mit der Belastung der genannten Bürgermeister zu vergleichen sind. Die Diäten wurden zuletzt Anfang 2003 angehoben. Wegen der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren hat der Bundestag zurecht darauf verzichtet, die Diäten anzugleichen. Die wirtschaftlichen Lage ist derzeit gut, in vielen Branchen wurden Lohnsteigerungen vereinbart. So steigen die Löhne in der Metallindustrie um 4,1 Prozent, in der Chemiebranche um 3,6 Prozent und im Baugewerbe um 3,1 Prozent. Ich halte die Angleichung der Abgeordnetendiäten an den beschriebenen Richtwert aus diesen beiden Gründen für gerechtfertigt.

Die Rentenerhöhung zum 1.7.2007 halte ich ebenfalls für gerechtfertigt. Die Anpassung der Renten richtet sich nach einer Reihe gesetzlich festgeschriebener Kriterien. Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die dafür maßgebliche Lohnentwicklung im Jahr 2006 betrug 0,98 Prozent in den alten und 0,49 Prozent in den neuen Bundesländern. Allerdings haben sich 2006 Mehrbelastungen bei den Aufwendungen für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ("Riester-Rente") ergeben. Diese werden bei der Rentenwertbestimmung mit 0,5 Prozent auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen und mindern die Rentensteigerung. Daneben wird aber seit 2005 bei der Anpassung der Renten auch berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentnern und Arbeitnehmern entwickelt hat (sog. Nachhaltigkeitsfaktor). In diesem Jahr machen sich die Reformen der vergangenen Jahre bemerkbar.Sie haben zu einem Wachstum der Wirtschaft und zu einer steigenden Zahl von Beschäftigten geführt. Aufgrund dieser positiven Entwicklung steigert der Nachhaltigkeitsfaktor die Renten im Jahr 2007 um knapp 0,2 Prozent. Sollte die gute wirtschaftliche Entwicklung anhalten, werden die Renten im kommenden Jahr erneut angehoben.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer