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Karin Evers-Meyer
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Frage von F. M. •

Frage an Karin Evers-Meyer von F. M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Karin Evers-Meyer,

warum haben Sie nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt? Sie als Abgeordnete sollten theoretisch den Willen ihrer Wähler im Bundestag ausdrücken. Die VD ist gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung und gegen uns Bürger gerichtet. Warum nutzen Sie ihre politische Macht nicht, um u.a. meine Freiheit zu schützen?

Ein beliebtes Argument vieler Politiker für die VD ist, selbige bringe uns mehr Sicherheit. Warum wird dann nicht der Alkohol (ca. 2 Millionen Alkoholkranke, zehntausende Tote jährlich) verboten. Warum gibt es dann noch kein Tempolimit auf Autobahnen? Sollte man nicht zuerst dort Sicherheit herstellen, wo dies möglich ist ohne die Demokratie zu beschädigen? "Nein.", werden sich viele ihrer Kollegen denken. Denn dem Bürger ständig vorzugaukeln, es bestehe eine wachsende Gefahr durch Kriminalität und er würde durch die Politik durch derartige Maßnahmen davor beschützt ist populär und wirkt somit machterhaltend für den Politiker.

Desweiteren traue ich dem Staat nicht zu meine Daten sicher zu lagern. Sie kennen sicher den Fall, in dem die hessische Polizei "versehentlich" ein 13-seitiges Einsatzprotokoll von Verkehrskontrollen im Internet veröffentlicht hat. In diesem Protokoll waren Namen, Gesetzverstöße und Kennzeichen der Kontrollierten fast ein Jahr lang im Internet zu finden bis ein Rechtsanwalt zufällig darauf stieß. ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/83767 )
Auch den Telekommunikationsunternehmen traue ich selbiges nicht zu. So missachtete man bei der Telekom einen Sperrvermerk für die Adresse eines Tübinger Frauenhauses woraufhin die Adresse im Internet teilweise mit einer Wegbeschreibung veröffentlicht wurde. Das Frauenhaus musste schließen, da die Sicherheit der Bewohnerinnen nicht mehr zu gewährleisten war. ( http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13211/1.html ) Sagen Sie nicht, das seien bedauerliche Einzelfälle, es gibt unzählige solcher Pannen!

Mit freundlichen Grüßen,

Fokko Misterek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung setzt Deutschland eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Diese Richtlinie wurde auf den Wunsch der Bundesregierung hin bereits deutlich zugunsten der Bürgerrechte überarbeitet. So sah die EU-Richtlinie ursprünglich vor, dass Verbindungsdaten 36 Monate gespeichert werden sollten. Außerdem sollte auch der Inhalt aufgerufener Internet-Seiten gespeichert werden.

Ich denke, dass wir mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einerseits die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf einen Schutz ihrer Privatsphäre wahren. Andererseits erhalten die Strafverfolgungsbehörden effektivere Mittel im Kampf gegen Kriminalität.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen:

1) Bei Telefonaten werden nur die Verbindungsdaten gespeichert. Das heißt: Es wird gespeichert, zu welcher Zeit von welchem Anschluss zu welchem Anschluss telefoniert wurde.Bei Mobilverbindungen wird außerdem gespeichert, an welchem Standort (Funkzelle) sich die Gesprächsteilnehmer zu Beginn des Gesprächs befanden. Die Verbindungsdaten werden sechs Monate gespeichert. Gesprächsinhalte werden nicht gespeichert.
2) Bei Kommunikation über das Internet werden ebenfalls nur die Verbindungsdaten gespeichert. Für den Besuch von Internet-Seiten und E-Mails bedeutet dies: Es wird lediglich gespeichert, wann eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse online war. Nicht gespeichert werden der Inhalt der besuchten Seiten sowie der Inhalt der verschickten E-Mails. 3) Die Verbindungsdaten werden ausschließlich bei den Telekommunikations-Unternehmen gespeichert. Zugriff erhalten die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich nur auf richterlichen Beschluss. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten aus den gespeicherten Verbindungsdaten herausgefiltert werden dürfen.

Kommunikations-Inhalte dürfen nicht gespeichert werden und für die Herausgabe der Verbindungsdaten an die Strafverfolgungsbehörden ist ein richterlicher Beschluss notwendig. Gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen habe ich darauf gedrängt, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht unnötig eingeschränkt wird. Ich meine, dass die persönlichen Freiheitsrechte damit ausreichend und wirkungsvoll geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer