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Karin Evers-Meyer
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Frage von Hannelore G. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Hannelore G. bezüglich Soziale Sicherung

Werte Frau Evers-Meyer,

bitte teilen Sie mir mit, ob ich nach der neuen Rentenregelung ab 2008 trotzdem zum 01.05.2008 vorzeitig in Rente gehen kann. Bin am 2.5.1948 geboren und erfülle die Anwartschaft.

Vielen Dank und Gottes Segen! H. Geißler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Geißler,

Sie können zum 1.5.2008 in Rente gehen, wenn Sie vor dem 1.1.2007 eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Altersteilzeit getroffen haben. In diesem Fall genießen alle bis 1954 geborenen Arbeitnehmer Vertrauensschutz. Sollten Sie bis Anfang 2007 keine solche Vereinbarung getroffen haben, können sich Veränderungen bei Ihrer Altersteilzeit ergeben. Das müssten Sie dann bitte mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer