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Karin Evers-Meyer
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Personalanpassungsgesetz: Ich bin ein 50 jähriger Oberstabsfeldwebel der Bundeswehr !
Meine Frage: Ist die Dienstgradgruppe der Oberstabsfeldwebel in dem geplanten Gesetz ausgegrenzt ??

Mir sagt man von Seiten der Personalführung, in den Ausführungsbestimmungen zum anstehenden Gesetz seien die Oberstabsfeldwebel von der Inanspruchnahme ausgegrenzt ??!!

Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar, da im Bereich Bundeswehr hier zur Zeit "das Schweigen im Walde" herrscht .

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stephan,

nach meinen Informationen gilt das Personalanpassungsgesetz für alle Soldaten der Bundeswehr. Es wird keine Dienstgradgruppe ausgegrenzt. Sie haben allerdings mit dem Personalanpassungsgesetz keinen Rechtsanspruch darauf, früher in den Ruhestand versetzt zu werden. Der Dienstherr entscheidet immer im Einzelfall darüber, ob dem Antrag entsprochen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer