Frage an Karin Evers-Meyer von Marita G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 04.10.2007. Ich persönlich finde es unanständig, jemandem, der 45 Jahre gearbeitet hat, Rentenkürzungen zuzumuten. Trifft das den wenigstens auch für Beamte zu? Wir dürfen doch nicht gegen das AGG verstoßen. Es hat ein Pensionär übrigens dafür gesorgt, dass Rentner die Rente zukünftig versteuern müssen. Der Gerechtigkeit wegen sollten Beamte auch nur den Durchschnitt Ihrer Bezüge aller Dienstjahre erhalten wie Rentner eben auch (Verstoß gegen das AGG !!). Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Marita Grinder
Sehr geehrte Frau Grinder,
auch auf diese Frage finden Sie eine Antwort auf der Seite http://www.gemeinschaft-der-generationen.bmas.de/. Dort heißt es: "Die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen. Dies wird in einem eigenständigen Gesetz geschehen."
Die Maßnahmen zur Rente mit 67 werden also auch auf die Beamten übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer