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Frage von Marita G. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Marita G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,

Ihre Aussage: "Außerdem gibt es eine Sonderregelung für Menschen, die besonders lange gearbeitet haben (über 45 Jahre). Sie können weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen." [Antwort vom 27.9.2007 an Gerd Wedemeier, Anm. d. Red.] klingt plausibel. Was aber können Menschen erwarten, die 15-jährig angefangen haben zu arbeiten und nach 45 Dienstjahren erst 60 Jahre alt sind? Müssen die 50 Jahre arbeiten, oder erhalten diese Leute 60- oder 63-jährig eine gekürzte Rente ???
Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG
M. Grinder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grinder,

es gibt bei der Rente mit 67 weiterhin eine Regelung für Menschen, die besonders lange gearbeitet haben. Wer 45 Jahre und länger beschäftigt war, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann Abschläge in Kauf nehmen. Wie beim Renteneintritt sind diese Abschläge ab 2012 gestaffelt: Für die Jahrgänge 1947 und 1948 beträgt der Abschlag 7,2 Prozent. Für die folgenden Jahrgänge erhöht sich der Abschlag schrittweise. Für die Jahrgänge ab 1964 gibt es dann einen einheitlichen Abschlag auf die Rente von 14,4 Prozent. Für Menschen mit einer Erwerbsminderung gibt es eine Ausnahmeregelung: Sie können weiterhin mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre (ab 2024 40 Jahre) gearbeitet haben. Weitere nützliche Informationen zur Rente mit 67 erhalten Sie hier: http://www.gemeinschaft-der-generationen.bmas.de/index.php

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer