Frage an Karin Evers-Meyer von Gerd W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Evers Meyer,
mich würde interessieren, ob und wann damit zu rechnen ist, das das Gesetz in Kraft tritt.
Mit freundlichem Gruß
G. Wedemeier
Sehr geehrter Herr Wedemeier,
die Rente mit 67 tritt am 1.1.2008 in Kraft. Das bedeutet aber nicht, dass ab 2008 der Renteneintritt mit 67 Jahren erfolgt. Das Gesetz zur Rente mit 67 sieht vielmehr das folgende Verfahren vor:
Bis 1.1.2012 gehen alle Arbeitnehmer wie bisher regulär mit 65 Jahren in Rente. Ab 1.1.2012 erfolgt der schrittweise Einstieg in die Rente mit 67. Das heißt: Über 17 Jahre, also bis 2029, wird der Renteneintritt stufenweise angehoben. Wer 1947 geboren wurde, geht mit 65 Jahren und einem Monat in Rente. Wer 1952 geboren wurde, geht mit 65 Jahren und sechs Monaten in Rente. Ab 1959 erhöht sich das Eintrittsalter um zwei Monate, sodass die Jahrgänge ab 1964 mit 67 Jahren in Rente gehen. Von der Rente mit 67 sind also diejenigen betroffen, die heute 43 bzw. 42 Jahre und jünger sind.
Außerdem gibt es eine Sonderregelung für Menschen, die besonders lange gearbeitet haben (über 45 Jahre). Sie können weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen.
Bereits ab 2008 wird verstärkt an der Qualifikation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gearbeitet. Mit der "Initiative 50plus" soll der Anteil erwerbstätiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 55 Jahren deutlich erhöht werden.
Weitere Informationen zum Thema Rente mit 67 finden Sie auf den Internetseiten der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://www.gemeinschaft-der-generationen.bmas.de/index.php
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer