Frage an Karin Evers-Meyer von Heiner K. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Evers-Meyer,
die GEZ arbeitet nach dem gesetzlich gebenen Auftrag, die Vorgehensweise und die Gebührenordnung ist also durch die Mehrheit des Bundestages gedeckt. Halten Sie die hohen Ausgaben der öffentlichrechtlichen Medienanstalten für Sport, Stargagen und minderwertige Produktionen für gerechtfertigt ?
Wenn nein, was gedenken Sie da gegen zu tun ?
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Kipp
Sehr geehrter Herr Kipp,
ich muss zunächst ein Missverständnis aufklären: Die GEZ zieht Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags bzw. auf Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrags ein. Beide Verträge werden von den Bundesländern mit den jeweiligen Rundfunkanstalten (NDR, MDR, WDR etc.) geschlossen. Diese Verträge werden jeweils von den Länderparlamenten ratifiziert. Als Bundestagsabgeordnete stimme ich also nicht über die Rundfunkstaatsverträge ab. Die Vorgehensweise der GEZ wie auch die Gebührenordnung werden deswegen auch nicht durch einen Beschluss des Bundestags gedeckt. Grundlage sind hier die jeweiligen Beschlüssen der Landesregierungen und der Länderparlamente.
Ich bin wie viele andere Fernsehzuschauer und Radiohörer nicht immer mit der Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einverstanden. Gleiches gilt für die privaten Sender. Allerdings verbietet schon Artikel 5 des Grundgesetzes jede Einschränkung der Pressefreiheit. Ich halte nichts davon, mich als Politikerin in die Programmgestaltung einzumischen. Das betrifft auch die Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Sender für bestimmte Sendungen oder Produktionen. Ich denke, dass letztlich die Konsumenten, also die Fernsehzuschauer und Radiohörer, über die Qualität des Programms entscheiden. Als Konsument haben Sie es genauso wie ich in der Hand, nur die Sender und Sendungen zu hören und zu sehen, die ein anspruchsvolles Programm bieten. Ein solches Konsumverhalten bietet die beste Gewähr für hohe Qualität und sinnvolle Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer