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Frage von Matthias S. •

Frage an Karin Evers-Meyer von Matthias S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Evers Meyer,

unterstützen Sie die Initiative, das Personalanpassungsgesetz der Bundeswehr zu verabschieden, in dem es einem sehr begrenzten Personenkreis von Berufssoldaten (Offizieren, Unteroffizieren m.P.) ermöglicht werden soll, vorzeitig, nämlich ab dem 50. Lebensjahr, in den Ruhestand zu gehen ?

Wie ist der aktuelle Sachstand ?

Mit freundlichem Gruß
M.Stöneberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stöneberg,

ich unterstütze das Vorhaben der Bundesregierung, das Personalanpassungsgesetz für Berufssoldaten aus dem Jahr 2001 zu verlängern. Das neu gefasste Personalanpassungsgesetz sieht vor, dass in den Jahren 2007 bis 2011 insgesamt bis zu 1 200 Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung in den Ruhestand versetzt werden können, bevor sie die jeweils maßgebliche Altersgrenze überschritten haben. Diese Regelung ist an drei Voraussetzungen gebunden:

1. die Soldaten müssen das 50. Lebensjahr vollendet haben
2. für sie besteht aus organisatorischen oder sonstigen dienstlichen Gründen keine anderweitige geeignete Verwendungsmöglichkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, das Dienstverhältnis des Berufssoldaten kann nicht in das eines Soldaten auf Zeit umgewandelt werden oder der Soldat kann nicht in den Bereich einer anderen Bundesbehörde versetzt werden und
3. die Versetzung in den Ruhestand unter Berücksichtigung dient dazu, Jahrgangsstrukturen zu schaffen, die die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig verbessern und die keine vergleichbaren strukturellen Folgen in anderen Geburtsjahrgängen erwarten lassen.

Nur wenn alle drei genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können die betroffenen Berufssoldaten in den Ruhestand versetzt werden.

Der Hintergrund für diese Maßnahme ist folgender: Die Bundeswehr hat wie keine andere Organisation in den vergangenen zehn Jahren ihr Personal verringert. In Zahlen: Die Bundeswehr ist von 495.000 auf 252.000 Stellen geschrumpft. Das hat zu deutlichen Strukturverwerfungen beim Personal geführt. Um die Leistungsfähigkeit der Soldaten und somit der Bundeswehr als Ganzes sicherstellen zu können, muss eine stete Erneuerung mit jungen Menschen erfolgen. Ein normales Pensionsalter für alle Soldaten würde bedeuten, dass die Bundeswehr innerhalb kürzester Zeit überaltert wäre. Dies wurde und wird auch durch die frühere Pensionierung einiger Soldaten gewährleistet. Nach den bisherigen Ruhestandsregelungen war es einem kleinem Personenkreis möglich, mit 54 Jahren in den Ruhestand versetzt werden. Es handelt sich um Soldaten in der Feldwebellaufbahn und Offiziere des militärfachlichen Dienstes bis zum Dienstgrad des Kapitänleutnants. Für diese Laufbahnen gibt es nicht genug Anschlussverwendungen in der Verwaltung. Diese Soldaten könnten nur weiterbeschäftigt werden, indem man den Verwaltungsapparat künstlich ausbaute.

Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass im Gegensatz zur vorherrschenden Meinung in der Bevölkerung diese Pensionierung für die betroffenen Personen eine nicht zu vernachlässigenden Härte darstellt. Die Höhe der Pension entspricht dem eines mittleren Einkommens. Dieses muss im Gegensatz zu den Renten von Arbeitern und Angestellten voll versteuert werden. Die Vorschriften zum Hinzuverdienst sind äußerst streng. Hinzu kommt, dass sich bei vielen Betroffenen die Kinder noch in der Ausbildung befinden und elterliche Unterstützung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Evers-Meyer